"Ehe für alle" ohne den großen Ansturm
Das Gesetz trat am 1. Jänner 2019 in Kraft, aber das Interesse an der "Ehe für alle" ist gering.
GAILTAL (nic). Als die Gesetzesänderung beschlossen war, wurde sie vielerorts in den Medien und bei vielen Menschen in Österreich begeistert begrüßt. Die WOCHE wollte wissen, ob die Möglichkeit zur "Heirat für alle" den Gemeinden schon zu Jahresbeginn mehr Arbeit verspricht?
Keine Mehrarbeit
Fritz Jamritsch, Leiter des Standesamtes der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See, verneint die Frage: "Wir haben bis jetzt nur Anfragen von verschiedengeschlechtlichen Paaren für 2019." Im Bad Bleiberger Hochtal gab es lediglich einmal den Wunsch, den Trausaal der Gemeinde zu besichtigen. Anfragen liegen dort auf Nachfrage der WOCHE nicht vor. Wichtig sei, dass die Unterlagen zur zügigen Bearbeitung vollständig vorgelegt würden, so die Standesbeamtin, die namentlich nicht zitiert werden möchte. Die Aussage von Andrea Enzi von der Gemeinde Weißensee mutet auch eher nüchtern an: "Bisher gab es kein Interesse bezüglich des geänderten Gesetzes und ich erwarte daher auch keine Mehrarbeit."
Nur heterosexuelle Paare
Auch Karin Buchacher von der Gemeinde Kirchbach muss nicht lange nachdenken: "Eine Anfrage eines gleichgeschlechtlichen Paares gab es bei uns bisher nicht. Daher gibt es bislang auch keine Terminvormerkung." Mit keinem zusätzlichen Arbeitsstress rechnen auch Marion Morolz-Mente aus Arnoldstein und Philip Millonig aus Nötsch im Gailtal. Beide konnten zumindest für 2019 keine Ehewünsche von homosexuellen Paaren registrieren. Ebenso stellt sich die Situation für Silvia Koller aus der Gemeinde St. Stefan im Gailtal dar: "Mit Mehrarbeit ist nicht zu rechnen!" So sehen das auch die Gemeinden Kötschach-Mauthen und Lesachtal.
Richtige Vorbereitung
Auch von hier gab es keine Bestätigung über zusätzliche Anfragen. Alle Standesämter signalisieren, dass jede Anfrage zuverlässig bearbeitet wird. Um die Zeremonie so schön wie möglich zu gestalten, sei jedoch Vorbereitungszeit wichtig. Jede Trauungsrede werde individuell gestaltet.
So sind die gesetzlichen Bestimmungen
• Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezember 2018 aufgehoben.
• Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes.
• Gleichzeitig steht damit ab 1. Jänner 2019 die eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen.
• Die Antragstellung erfolgt über die Standesämter.
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