Betrunken in Streifenwagen gerast
Urteil: Freiheitsstrafe von fünf Monaten und Schmerzensgeld für die beim Unfall verletzten Polizisten.
ST. PÖLTEN (ip). Weil er betrunken und ohne Führerschein unterwegs war, versuchte ein 47-jähriger Kremser Mitte Juli 2013 auf der Fahrt von Prinzersdorf Richtung St. Pölten der Anhaltung durch eine Zivilstreife zu entkommen.
Rund 15 Kilometer betrug die Strecke, die die Beamten in Zivil, aber mit Blaulicht und Folgetonhorn hinter dem roten Audi des Mannes nachjagten, während sie gleichzeitig Verstärkung anforderten. Bei Großrust war Endstation für den kriminellen Raser.
„Wie aus dem Nichts aufgetaucht“, beschrieb der Polizist eines Streifenwagens, der zur Anhaltung eingesetzt war, das Herannahen des roten Fahrzeugs. Viel zu schnell und in der Fahrbahnmitte gelang es dem betrunkenen Lenker nicht mehr rechtzeitig stehenzubleiben. In der Folge krachte er, wie die Bezirksblätter berichteten, frontal in den Streifenwagen. Mit gezogener Waffe stiegen die Beamten nach dem Unfall aus und stellten den leicht verletzten Fahrer zur Rede.
Am Landesgericht St. Pölten präsentierte Richterin Doris Wais-Pfeffer dem derzeit in Strafhaft sitzenden Kremser die Rechnung.
Wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilte sie den vorbestraften Mann zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Den verletzten Beamten wurde Schmerzensgeld in Höhe von 5.754 Euro zugesprochen (nicht rechtskräftig).
(Text und Fotos: Ilse Probst)
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