Einsatzkräfte kassierten Prügel
Betrunkener Borderline-Patient rastete aus und ließ seinen Aggressionen freien Lauf – Einweisung
Text: Ilse Probst
Vater rief Exekutive, weil sein 21-jähriger Sohn zu Hause „… alles kurz und klein schlägt.“ Sowohl Polizei als auch Rettungskräfte kassierten Prügel von dem psychisch Kranken.
ST. PÖLTEN/HERZOGENBURG (ip). Zum vierten Mal innerhalb weniger Stunden bekamen es zwei Polizeibeamte der Inspektion Traismauer mit dem bereits dreimal vorbestraften Gewalttäter zu tun. Nachdem der Beschuldigte zunächst seinem Hausarzt einen Schlag auf den Kopf versetzte und die Eingangstüre zur Ordination einschlug, weil der Mediziner sich weigerte, ihm Psychopharmaka zu geben, verursachte der betrunkene Mann einen Verkehrsunfall, der relativ glimpflich verlief. Mit der Ermahnung seitens der Beamten, an diesem Abend nicht mehr zu fahren, ließ man ihn von dannen ziehen. Doch bereits gegen 21.30 Uhr wurden die Beamten abermals um Hilfe gebeten, da der 21-Jährige in einem Lokal randalierte. Er konnte schließlich so weit beruhigt werden, dass er freiwillig das Lokal verließ.
Aggressiv gegen Helfer
Als der Bursche um Mitternacht seinen Aggressionen im Elternhaus freien Lauf ließ und Selbstmordabsichten äußerte, bekam es sein Vater mit der Angst zu tun. Er verständigte Rettung und Polizei. Im Zuge ihrer Bemühungen, den Tobenden in die Nervenklinik nach Mauer zu bringen, kassierte zunächst der Rettungssanitäter einige Stöße sowie einen Faustschlag in den Nacken, danach schleuderte der Mann einen der Beamten mit dem Gesicht gegen eine Wand. Mit einer Jochbeinprellung, starker Schwellung und Abschürfungen gelang es dem Beamten gemeinsam mit seinem Kollegen schließlich doch, den 21-Jährigen im Krankenhaus Mauer unterzubringen, wobei dieser sie heftig beschimpfte und ihnen mit dem Umbringen drohte.
Persönlichkeitsstörung
Staatsanwalt Patrick Hinterleitner stützte seinen Antrag auf Einweisung auf das erste Gutachten des Sachverständigen Werner Brosch, demzufolge der Betroffene zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Er leide an einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ und habe bis vor Kurzem unkontrolliert verschiedene Medikamente geschluckt. In Kombination mit dem konsumierten Alkohol habe er über seine Aggressionen dann keinerlei Kontrolle mehr.
Täter erhielt Probezeit
Laut Brosch habe der Aufenthalt in Mauer mittlerweile zu einer gewissen Stabilisierung geführt, die es erlaube, den Betroffenen mit einigen Auflagen in ambulante Behandlung zu entlassen. Es genüge seiner Einschätzung nach die bloße Androhung einer Einweisung, um den Betroffenen zur Einhaltung aller Auflagen während der fünfjährigen Probezeit zu bringen.
Der Senat unter dem vorsitzenden Richter Markus Grünberger entsprach den Ausführungen und Empfehlungen des Gutachters. Das Urteil ist rechtskräftig.
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