„Es ist wie im Krieg“
Angebliches Dauerfeuer vom Truppenübungsplatz raubt Anrainern Schlaf und Nerven.
ST. PÖLTEN (wp). „Mama, ist bei uns jetzt auch Krieg“, sollen Kinder ihre Eltern in der St. Pöltner Waldsiedlung fragen, wenn wieder einmal Schusslärm von einem der naheliegenden Schießstände in Völtendorf im Süden der Stadt zu hören ist. „Gäste mit Kindern und Hunden sind immer wieder schockiert, wie laut sich die Schießübungen anhören. Kinder fangen an zu weinen, Hunde zu jaulen, Pferde werden unruhig“, erzählt Monika G. Gerade am 27. September hörte man den Lärm mindestens sechs Stunden lang. „Herr Bürgermeister Stadler spricht immer gern von Lebensqualität in der Stadt, aber die fehlt hier an Tagen, wo bis in die späte Nacht geschossen wird.“ Auch andere Bürger haben sich an die Bezirksblätter gewandt, und davon berichtet, dass „Dauerfeuer“ oft bis 23 Uhr zu hören sei. Der Heeressportverein Sektion Schießen, der hier eine Schießstätte betreibt, weist die Schuld von sich: „Wir haben eine Genehmigung bis 20 Uhr, danach wird nicht mehr geschossen. Dauerfeuer wie man es von Maschinengewehren kennt, gibt es bei uns sowieso nicht, diese Waffen können nur Polizei und Bundesheer verwenden“, erklärt Oberschützenmeister Franz X. Gruber. Vor einigen Monaten habe es sogar Lärmmessungen gegeben, ohne Beanstandungen. Außerdem habe man viel in Schallschutz investiert.
"Kein Nachtschießen"
Oberst Andreas Polaschek, Einsatzleiter der Polizei im Landespolizeikommando, stellt klar: „Wir haben in besagtem Bereich keine Übungen. Außerdem würden wir kein Dauerfeuer abgeben, das passt nicht zu unserem Auftrag, denn wir müssen bei jedem Schuss einen neuen Entschluss fassen.“ Seitens des Bundesheeres meint Offiziersstellvertreter Werner Baumann, er habe zwar Verständnis für die Anrainer, aber „wir hatten in der letzten Zeit kein einziges Nachtschießen, obwohl wir sogar eine Schießgenehmigung bis 24 Uhr hätten.“ Bürgermeistersprecher Martin Koutny kennt zwar die Problematik, hofft aber, „dass die Auflagen an den Heeressportverein eingehalten werden“. Dem Bundesheer könne man de jure „aber keine Vorschriften machen“.
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