Freund starb am Beifahrersitz

Richter Markus Grünberger verurteilte den jugendlichen Wiederholungstäter zu zwölf Monaten Haft. Foto: Probst

Fast 100 Schüler verfolgten am Landesgericht St. Pölten den Prozess gegen einen 21-jährigen Autolenker, der schwer alkoholisiert, mit abgefahrenen Reifen und nicht genehmigten Felgen einen Unfall verursachte, der den Tod seines 17-jährigen Freundes zur Folge hatte.
ASPERHOFEN/ST. PÖLTEN (ip). Eine durchzechte Nacht, wobei niemand mehr so genau wusste, wo und wieviel Alkohol getankt worden war, endete für vier Burschen mit einer Katastrophe. Vom zuletzt besuchten Lokal, einer Diskothek in Neulengbach, wollte man in den Morgenstunden zunächst mit einem Taxi nach Hause fahren. Darauf hätte man aber, laut Aussage des Angeklagten, zu lange warten müssen, also setzte sich der 21-jährige Angeklagte ans Steuer seines VW Golf und nahm seine drei Freunde mit. In einer lang gezogenen Rechtskurve, die der Lenker auch im nüchternen Zustand immer schneidet, kam der Wagen im Gemeindegebiet von Asperhofen von der Fahrbahn ab, raste zunächst gegen eine Böschung, bevor er sich mehrmals überschlug und auf dem Dach zu liegen kam. Fazit: ein Toter und zwei Verletzte. Der Lenker kam mit einem Schock davon, wobei er sich weder an den Unfallhergang, noch seine Beteiligung an der Erstversorgung des 17-jährigen Freundes erinnern konnte.

Abgefahrene Reifen
Neben der Alkoholisierung haben laut Sachverständigem auch die total abgefahrenen Reifen und die nicht genehmigten Felgen beigetragen. Beides, so der Beschuldigte, habe er ein halbes Jahr zuvor von einem Hobbymechaniker gekauft. Da sei das Profil noch in Ordnung gewesen. Dieser Aussage entsprechend stellte der Sachverständige die Vermutung in den Raum, dass der Unfalllenker etwa auf einer Schotterstraße die Reifen so lange durchdrehen hat lassen, bis die Reifen völlig glatt waren, was in entsprechenden Kreisen dazu diene, schneller fahren zu können.

Junger Wiederholungstäter
Nicht zum ersten Mal stand der Lenker wegen Alkohol am Steuer vor Gericht. Aus dem letzten Urteil – zwei Monate bedingte Haft – hatte er offensichtlich nicht gelernt. Richter Markus Grünberger verurteilte den 21-Jährigen zu 12 Monaten Freiheitsstrafe und widerrief zusätzlich die bedingte Haft (nicht rechtskräftig). „Das macht den Tod des Freundes zwar nicht ungeschehen, hält aber den einen oder anderen der anwesenden Schüler vielleicht davon ab, alkoholisiert ein Fahrzeug zu lenken“, so die Hoffnung des Richters.

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