Hanfzucht endete vor dem Kadi

Hanfgärtner soll für viereinhalb Jahre hinter Gitter (nicht rechtskräftig) | Foto: Probst
  • Hanfgärtner soll für viereinhalb Jahre hinter Gitter (nicht rechtskräftig)
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Ein 53-Jähriger aus der Region Wienerwald stellte ein Jahrzehnt lang rund 130 Kilo Cannabis her.

ST. PÖLTEN (ip). Insgesamt rund 130 Kilo Cannabis produzierte ein Self­made­man auf Outdoor- und Indooranlagen in seinem Domizil im Wienerwald. Der 53-Jährige, der als Dienstmann für andere Schnee schaufelte und Gärten betreute, verkaufte seine Suchtgifternte unter anderem an einen 45-jährigen Pensionisten, der sich nun die Anklagebank am Landesgericht St. Pölten mit ihm teilte.

„Überschießend geständig“ habe er, laut Verteidiger Georg Thum, bereits bei seiner ersten Aussage vor Polizeibeamten nahezu exzessiv weit mehr erzählt, als man dem 53-Jährigen jemals nachweisen hätte können. Dadurch konnten auch einige Dealer, sowie Suchtgiftkonsumenten ausgeforscht werden, die den Großteil des Suchtmittels kauften. Den Rest brauchte der Hanfgärtner für den eigenen Konsum. Auch, wenn sein Mandant rund ein Jahrzehnt als Drogenproduzent tätig gewesen sei, „… ist er nicht der große Drogenboss“, so Thum, der auch zu bedenken gab, dass Cannabis etwa in Holland nicht verboten sei.

Der mitangeklagte Pensionist, ebenfalls umfassend geständig, habe in erster Linie für den Eigenbedarf gedealt, sei aber mittlerweile aus gesundheitlichen Gründen clean. Der Anklage von Staatsanwalt Karl Fischer zufolge habe er sich aber zumindest in einer Größenordnung von 19.000 Euro bereichert. Der Hauptangeklagte soll rund 450.000 Euro Gewinn eingestreift haben.
Der Schöffensenat unter dem vorsitzenden Richter Slawomir Wiaderek reduzierte diese, nun an den Staat abzuführenden Beträge in seinem Urteil nur unwesentlich. Obwohl umfassend geständig und bislang unbescholten fasste der 53-Jährige zusätzlich eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren aus, sein „Geschäftspartner“ soll acht von insgesamt 24 Monaten hinter Gitter. Dem Staatsanwalt war dies zu wenig. Fischer legte Berufung gegen die Strafhöhe ein, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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