Kind gegen Wand geschleudert?
26-jähriger mehrfach Vorbestrafter bestreitet und geht im Zweifel frei
(Text & Foto: Ilse Probst)
TRAISENTAL (ip). Dramatische Szenen müssen sich, laut Strafantrag gegen einen 26-jährigen, in der kleinen Gemeinde im Traisental abgespielt haben. Ein vierjähriges behindertes Mädchen soll aus dem Hochstuhl gerissen und mit großer Wucht gegen die Mauer oder den Boden geworfen worden sein. So steht es jedenfalls in der Klagschrift, die sich auf Aussagen des Beschuldigten vor Polizei und Untersuchungsrichter sowie dem Kinderarzt Hans R. Salzer stützt.
Als das Kind am nächsten Tag erbrach und die Mutter ihrem gewaltbereiten Ehemann „die waache, g´schwollene Stelle am Kopf“ zeigte, wurde das Mädchen gegen den Willen des Vaters ins Krankenhaus gebracht, wo die Ärzte einen Bruch der Schädeldecke mit einem Einriss eines Blutgefäßes feststellten. Der lebensbedrohliche Blutaustritt hätte kurze Zeit später vermutlich zum Tod der Vierjährigen geführt. Nun bestreitet der bereits dreifach – teilweise wegen Körperverletzung – Vorbestrafte die Tat. Auch die Kindsmutter tischt mittlerweile die dritte Version des Tathergangs vor Richterin Andrea Humer auf. Demnach sei ihre Tochter aus dem Stockbett gefallen. Am wahrscheinlichsten sei der kräftige Wurf des Mädchens gegen die Wand oder den Fußboden. Ein Sturz des Kindes aus dem Hochbett als Ursache sei zwar äußerst unwahrscheinlich, aber dennoch nicht auszuschließen, argumentieren medizinische Gutachter.
An diesen Strohhalm klammerte sich auch der Verteidiger Christian Hirtzberger, der aber gleichzeitig von „desaströsen Familienverhältnissen“ und „unglaublich rohen Umgangsformen“ sprach. Dennoch müsse man aufgrund der Gutachten zugunsten seines Mandanten entscheiden.
Richterin musste gegen ihre eigene Überzeugung urteilen
Die Vizepräsidentin des Landesgerichts, Humer, sprach den Beschuldigten im Zweifel frei und betonte, dass sie zutiefst davon überzeugt sei, dass der Mann das Kleinkind mit großer Wucht gegen die Wand geschleudert habe. Sie werde den Akt den entsprechenden Behörden zukommen lassen, um das Verhalten des Ehepaares vor allem gegenüber dem Kind einer entsprechenden Prüfung zu unterziehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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