"Lebenslang" für Dieb

- <b>Wiederholungstäter</b> wollte nach Krebserkrankung "noch Leben genießen".
- Foto: Probst
- hochgeladen von Bezirksblätter Archiv (Werner Pelz)
Krebskranker Kleinkrimineller wollte restliches Leben genießen und mit Gaunereien finanzieren. (Text & Fotos: Ilse Probst)
ST. PÖLTEN (ip). Beinahe Mitleid erweckte ein 69-jähriger Pensionist, der sich mit dem Diebstahl von Geldbörsen eine letzte große Reise finanzieren wollte. Sein vermutlich letztes Lebensjahr könnte der krebskranke Kleinkriminelle jedoch hinter Gittern verbüßen. Das Urteil von dreieinhalb Jahren Haft der St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer nahm der Mann jedenfalls an.
Nicht nur für Staatsanwalt Karl Wurzer, auch für den Verteidiger des Diebes stellt der Pensionist hinsichtlich seiner Vorstrafen einen Rekordhalter dar. Insgesamt 39 Mal wurde er bereits meist einschlägig verurteilt, seine letzte mehrjährige Haftstrafe wurde krankheitsbedingt Mitte November 2012 für die Dauer eines Jahres unterbrochen. Doch schon einen Monat später hielt er abermals in Supermärkten Ausschau nach Einkaufstaschen, aus denen er in einem unbeobachteten Moment die Geldbörsen stahl. Fand er dabei auch Bankomatkarte samt Code, führte sein nächster Weg zum Automaten, um so viel wie möglich abzuheben.
Er sei nach der ärztlichen Diagnose, wonach er noch maximal ein Jahr zu leben hätte, in ein tiefes Loch gefallen. „Ich bin fast 70 Jahre, ich wollte das Leben noch genießen – und zwar in Thailand“, erklärte der Wiederholungstäter, der in wenigen Wochen neunmal zuschlug, unter anderem am 3. Jänner 2013 gleich zweimal in St. Pölten. Insgesamt gelang es ihm, mit 1.620 Euro Bargeld und Bankomatbehebungen in Höhe von 1.700 Euro sein Reisebudget zu verbessern.
Wurzer plädierte aufgrund des „massivst getrübten Vorlebens“ des Pensionisten für die Ausschöpfung des Strafrahmens, der in diesem Fall bis zu fünf Jahre betragen könnte. „Eine Erkrankung spielt bei der Strafzumessung keine Rolle“, ergänzte der Staatsanwalt, der zu Prozessende aber noch nicht sagen konnte, ob der 69-Jährige aus ärztlicher Sicht seine Strafe hinter Gittern verbringen kann.


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