Obdachlose knackten Kassen
Vier Burschen wollten durch Einbrüche zu Geld kommen. Sie plünderten Zeitungskassen.
ST. PÖLTEN (IP). Keine Ausbildung, keine Arbeit, kein fester Wohnsitz – vier Burschen im Alter von 16 und 18 Jahren lernten sich unter den gleichen Voraussetzungen in einer St. Pöltner Notschlafstelle kennen und beschlossen, ihre finanziell triste Situation gemeinsam zu verbessern - leider nicht auf ehrliche Weise, sondern durch Einbrüche.
Mit wechselnder Beteiligung plünderten die Angeklagten Ende März und Anfang April 2012 hauptsächlich die Geldkassetten diverser Zeitungsständer in Pressbaum, Neulengbach und Böheimkirchen. Mit der relativ geringen Beute kauften sie Lebensmittel und etwas zum Rauchen.
Beim Prozess am Landesgericht St. Pölten zeigten sie sich auch zu weiteren Fakten geständig. Jener Bursche, der bereits vier Vorverurteilungen aufweist, wobei er während einer Haftstrafe mit schweren Selbstverletzungen auf seine Angst vor dem Gefängnis auf sich aufmerksam gemacht hatte, fiel bereits kurz nach seiner bedingten Entlassung wieder in sein kriminelles Verhalten zurück. „Aus Spaß“, wie er sagte, beteiligte er sich an der Zerstörung von zwei Feuerlöschern in der Park and Ride-Anlage in Neulengbach, wo sie auch eine Autoscheibe einschlugen, jedoch nichts Nennenswertes vorfanden. Mit zweieinhalb Jahren Gefängnis plus weiterer 14 Monate von zwei widerrufenen bedingten Strafen (nicht rechtskräftig) fuhr Richter Markus Grünberger „das volle Programm des Strafgesetzbuches“. Sein unbescholtener Komplize kam unter anderem aufgrund seines Alters zum Tatzeitpunkt mit einer bedingten Strafe von zehn Monaten (rechtskräftig) davon.
Während einer des Quartetts wegen eines Motorradunfalls am Vortag dem Prozess ferngeblieben war, wanderte der Erstangeklagte ebenfalls zurück in den Knast. Ihm warf Staatsanwältin Nicole Putzgruber neben diversen Einbrüchen auch schweren sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen vor, wobei der Beschuldigte vermutlich erst beim zweiten oder dritten Geschlechtsverkehr das Alter des Mädchens erfahren hatte. Mit einer teilbedingten Haftstrafe von zwei Jahren (nicht rechtskräftig) brachten Beamte ihn zurück in die Zelle.
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