Priester muss vor den Kadi

Rechtsanwalt Nikolaus Rast | Foto: Probst
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ST. PÖLTEN (ip). Nachdem ein Verfahren gegen einen griechisch-katholischen Priester aus Niederösterreich wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen eingestellt worden war, landeten seine geschiedene Frau und deren jetziger Ehemann wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage auf der Anklagebank am Landesgericht St. Pölten.
Beim abendlichen Bad Ende Juni 2012 habe der 45-jährige Angestellte aus Wien vom Sohn (10) seiner Frau erste Aussagen über sexuelle Übergriffe seines leiblichen Vaters, des Priesters, gehört. In einem anschließenden Gespräch, bei dem auch die Mutter dabei gewesen sei, habe man Schockierendes erfahren. Die folgenden Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft sollen jedoch wegen eines behördlichen Formfehlers eingestellt worden sein.

Beweismittel vernachlässigt
„Ich habe so etwas noch nie erlebt“, erklärte die Verteidigerin der 32-jährigen Frau, Irene Oberschlick. Man habe sich in diesem Fall überhaupt nicht dafür interessiert, was das Kind sagte. Den Tonbandaufnahmen der Beschuldigten, die den Buben näher befragten, wurde kaum Bedeutung beigemessen. Darüber hinaus gebe es ein Schreiben des Kinderschutzvereins Möwe, das dem Buben eine posttraumatische Belastungsstörung nach schwerem sexuellen Missbrauch attestiert.
Nikolaus Rast, der Verteidiger des Ehemannes, vermisste eine kontradiktorische Einvernahme des Kindes bei den Ermittlungen gegen seinen Vater und erwähnte, dass gegen den Priester bereits zweimal gerichtlich verfügt wurde, sich von seinen vier Kindern fernzuhalten, nachdem er gewalttätig gegen sie vorgegangen sei.
Richterin Doris Wais-Pfeffer fällte vorerst kein Urteil. Die Opferanwaltschaft beantragte ein Fortsetzungsverfahren gegen den Priester. Das Ergebnis soll abgewartet werden, da es einen gewichtigen Beweis für Schuld oder Unschuld des Ehepaares birgt.

Rechtsanwalt Nikolaus Rast | Foto: Probst

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