Verbindungsbahn
Umweltverträglichkeitsprüfung kann jetzt beeinsprucht werden
Die UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) zur geplanten Verbindungsbahn ist veröffentlicht. Bis 23. April kann dazu Stellung bezogen werden.
HIETZING. Das Thema "Attraktivierung der Verbindungsbahn", das den geplanten Aus- und Umbau der S80 zum Inhalt hat, beschäftigt Hietzing bereits seit Jahren. Der Bezirk steht seit 2016 mit den ÖBB im Gespräch.
2017 wurde dann auf Initiative von Nationalrat Wolfgang Gerstl (ÖVP) eine Nationalratspetition eingebracht, um die Kritik der Bevölkerung Hietzings vorzubringen. "Es steht außer Zweifel, dass es wichtig ist, den öffentlichen Personennahverkehr zu beschleunigen. Aber es muss auch das historische Ortsbild bewahrt werden", so Gerstl.
Die Bemühungen zeigten Erfolge. So konnte zum Beispiel eine offene Brückenkonstruktion zwischen Wiental und der geplanten Station Hietzinger Hauptstraße statt einer Stützmauer durchgesetzt werden. Ebenso wie der Erhalt der Fußgängerquerungen in der Jagdschlossgasse und Veitingergasse.
Der wesentlichsten Forderung von Politik und Anwohner, nämlich eine Tieferlegung der Trasse, kam man bisher nicht nach. Jetzt ist die letzte Gelegenheit, dieser Nachdruck zu verleihen.
UVP veröffentlicht
Bereits im August 2020 wurde das Projekt bei der zuständigen und verfahrensführenden Behörde, dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingereicht. "Nach eingehender Prüfung aller Informationen wurde die UVP jetzt öffentlich gemacht und sieht die Möglichkeit der Stellungnahme für jedermann vor", so ÖBB-Pressesprecherin Juliane Pamme.
Der 13. Bezirk selbst hat in diesem Verfahren keine Parteienstellung und damit auch keine Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen. Diese steht aber den Hietzinger Bürgern zur Verfügung. "Ich möchte alle Anrainer darauf aufmerksam machen, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, vom Stellungnahmerecht Gebrauch zu machen!", so Bezirksvorsteherin Silke Kobald (ÖVP).
Möglichkeiten zum Einspruch
Innerhalb der Auflagefrist (noch bis 23. April 2021) können Anrainer Parteienstellung im UVP Verfahren beanspruchen und Einwände gegen das Projekt erheben. Diese sind postalisch an das BMK, Abteilung IV/IVVS4, Radetzkystraße 2, 1030 Wien zu richten.
Einsprüche können auch elektronisch an die E-Mail Adresse
UVP-Verbindungsbahn@bmk.gv.at gesendet werden.
Da es sich um ein rechtliches Verfahren handelt, wird empfohlen eine Empfangsbestätigung anzufordern oder jedenfalls den Eingang der Einwendung im E-Mail-Verkehr bestätigen zu lassen.
Ein einfacherer Weg dazu führt über zwei Hietzinger Bürgerinitiaven. Eine davon engagiert sich seit Jahren unter dem Motto "Verbindungsbahn - so bitte nicht" auf www.verbindungsbahn.info.
Eine weitere hat sich vor wenigen Monaten unter www.verbindungsbahn-wien.at rund um den Rechtsanwalt Stephan Messner formiert. "Wir treten in eine entscheidende Phase unseres Kampfes für Hietzing ein. Ich bitte Sie, uns jetzt verstärkt zu unterstützen."
Die Auflagefrist läuft noch bis 23. April. Danach wird eine zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen – unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit – erstellt.
Die gesamte UVP gibt es unter www.bmk.gv.at
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