„ Verfassungsgerichtshof auf Tour“ in de r Maria - Theresien - Kaserne
Die österreichische Bundesverfassung hautnah erleben
Am Freitag, den 9. Juli 2021, eröffnete Verteidigungsministerin Klaudia Tanner gemeinsam mit
dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes,Christoph Grabenwarter,die Ausstellung
„Verfassungsgerichtshof auf Tour“. Diese wird anlässlich des 100. Geburtstages der Bundesverfassung in
der Maria- Theresien- Kaserne ausgestellt. Grundwehrdiener, Berufssoldatinnen und - soldaten,
Milizsoldatinnen und - soldaten sowie Ressortangehörige können diese Ausstellung bis zum 27. August in der
Maria - Theresien- Kaserne besuchen. Ziel ist es, dass vor allem die Grundwehrdiener über die Aufgaben des
Verfassungsgerichtshofes informiert werden und über die Verfassung selbst mehr erfahren. Die Ausstellung
wird durch die „Staats- und wehrpolitische Bildung“ zugänglich gemacht, welche besonders im
Grundwehrdienst etabliert ist.
„Die österreichische Verfassung gilt als Fundament unserer Gesellschaft. Deswegen freut es mich umso
mehr, eine solch gelungene Ausstellung in der Maria-Theresien-Kaserne eröffnen zu dürfen. Eine großartige
Möglichkeit, wesentliche Säulen der Rechtsstaatlichkeit zu veranschaulichen“, so Verteidigungsministerin
Klaudia Tanner.
Seit Mai wandert die Ausstellung zum Thema „100 Jahre Verfassungsgerichtshof“ schon quer durch
Österreich. In der Steiermark, in Oberösterreich, Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten konnte sich die
Bevölkerung bereits selbst ein Bild davon machen. In den restlichen drei Bundesländern wird es im Herbst
für die Öffentlichkeit möglich sein, die Wanderausstellung zu besuchen. Es sollen aber vor allem
Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren, darunter auch Präsenzdiener, von der Ausstellung profitieren.
Den Verfassungsgerichtshof gibt es seit dem Jahr 1920 und damit so lange, wie die Verfassung selbst.
Die Verfassung sichert die Grundrechte und Freiheiten der österreichischen Bevölkerung. Sie garantiert, dass
alle Bürgerinnen und Bürger sich frei entfalten können und vor allem durch das Gesetz gleichbehandelt
werden.
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