Alkohol brachte 3 Monate bedingt
Nach 4 Vorstrafen und Körperverletzung fasste 46-Jähriger Strafe aus.
HOLLABRUNN (jm). EIn 46-Jähriger aus dem Bezirk war erst im Jänner zu einer sechsmonatigen bedingten Freiheitsstrafe vom LG Graz verurteilt worden. Zwei Tage danach wollte er seine Probleme im Alkohol ertränken. Doch seine Situation wurde dadurch nur noch schlimmer und er musste sich vor dem Bezirksrichter wegen Körperverletzung verantworten. Vier Viertel Wein
Der 46-Jährige und sein 24-jähriger Leidensgenosse waren im Landesklinikum Hollabrunn untergebracht. Am 11. 1. nützten sie ihren Ausgang zum Besuch eines Cafes im Hollabrunner Einkaufszentrum. Obwohl ihm wegen der Medikamente Alkohol verboten war, konsumierte der 46-Jährige vier Viertel Wein und zwei Schnäpse, und das in einer Stunde.
Vor dem Bezirksrichter schilderte er seinen Zustand als überdreht. „Wir gingen dann auf den Parkplatz und wollten uns von einem Privatauto ins Spital zurückbringen lassen. Wir haben einigen Autofahrern zugewunken und ihnen 20,- Euro angeboten, aber keiner hat uns mitgenommen“, so der Angeklagte.
Autotür wurde aufgerissen
Der 71-jährige Zeuge Erwin J. war offensichtlich zur falschen Zeit am falschen Ort. „Die beiden waren etwas illuminiert“, beschrieb er Richter Erhard Neubauer die Situation am Parkplatz vor dem Cafe, in welchem er kurz zuvor die Männer beobachtet hatte. „Ich habe mich in mein Auto gesetzt und wollte losfahren. Da wurde die Tür vom jüngeren Mann aufgerissen, ich bin ausgestiegen, was vielleicht ein Fehler war, und habe den aggressiven Mann weggestoßen. Ich wollte die Polizei anrufen. Da versetzte mir der Angeklagte einen Schlag mit einem Plastiksackerl, in dem drei Pringlesdosen waren, gegen mein Ohr, das zu bluten begann.“
Der 46-Jährige zeigte sich reuig und bot dem Geschädigten 500,- Euro Schmerzensgeld, was dieser jedoch ablehnte. Erhard Neubauer verurteilte den vierfach Vorbestraften zu drei Monaten unbedingter Freiheitsstrafe (Rahmen: 1 Jahr), sah aber vom Widerruf der offenen bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten ab. Um Strafaufschub wegen einer beabsichtigten Alkoholentwöhnung könne angesucht werden.
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