Teurer Arztbesuch
Bezirk Hollabrunn - "Strafe" für negative Bewertung
Ein Besuch bei einem Arzt im Bezirk Hollabrunn endete für eine Begleitperson und ihren Schwiegervater mit einem Rauswurf aus der Praxis und einem teuren Nachspiel nach einer negativen Online-Bewertung.
BEZIRK HOLLABRUNN. Sie begleitete ihren Schwiegervater zum Arzt, da er mit 96 Jahren auf eine Gehhilfe und zusätzliche Unterstützung angewiesen ist. Nachdem die Voruntersuchung von einer Mitarbeiterin des Arztes durchgeführt wurde, fragte sie die Begleitperson, ob es ein Problem wäre, wenn man den Schwiegervater einer spezielleren Untersuchungsvariante unterziehen würde.
"Hätte ich gewusst, dass es sonst keine Begutachtung gibt, hätte ich natürlich zugestimmt. Daraufhin beendete der Arzt die Untersuchung, schickte uns raus, um einen neuen Termin zu vereinbaren",
so die Begleitperson. Daraufhin habe sie gebeten, die Untersuchungsvariante im Zuge des Termins durchzuführen, weil es sehr aufwendig und schwierig sei, unverrichteter Dinge nach Hause zu fahren und einen neuerlichen Termin zu vereinbaren. Die Antwort des Arztes wäre sehr gereizt gewesen und, dass andere Patienten dann sechs bis acht Stunden warten müssen.
Rauswurf aus Praxis
"Daraufhin öffnete er die Tür mit den Worten "Gehen Sie", das er mehrmals wiederholte und er schnaubte wütend", versuchten die beiden schnell die Ordination zu verlassen und schlossen hinter sich die Türe. Aufgrund des Anfassens der Türschnalle eskalierte die Situation noch mehr und der Arzt soll gesagt haben, dass er niemand gesagt hätte, die Türe anfassen zu dürfen.
"Zu guter Letzt stand er wenige Zentimeter vor mir und begann neuerlich mit "Gehen Sie, Sie Arrogante ...",
war die Begleitperson sehr schockiert von dem Verhalten und sie verließen ohne neuerlichen Termin die Praxis.
1-Stern Online-Rezension
Das wollte die Begleitperson so nicht stehen lassen und verfasste eine Online-Rezension und beschrieb den Aufenthalt in der Praxis nach ihrem Empfingen. Daraufhin flatterte sehr bald ein Anwaltsbrief ein, der alle Schilderungen der Begleitperson als unwahr darstellte. Zudem wurde die Begleitperson aufgefordert, die Bewertung binnen zwei Tagen zu löschen und innerhalb der nächsten 14 Tage 348 Euro an den Anwalt für die Kosten des außergerichtlichen Einschreitens zu zahlen. Die Bewertung habe sie auf Anraten ihrer Anwältin gelöscht und die Zustände des Arzttermins uns, den Bezirksblättern Hollabrunn sowie der Ärztekammer geschildert.
Wir haben den Arzt kontaktiert. Die angebotene Möglichkeit zu einer Stellungnahme hat er abgelehnt.
Tipp eines Anwalts
Wir fragten den Retzer Rechtsanwalt Heribert Donnerbauer, was man in Bezug auf Onlinebewertungen grundsätzlich beherzigen sollte: "Onlinebewertungen sind oft emotional und übertrieben negativ. Natürlich hat jeder das Recht, eine Bewertung abzugeben, sollte aber wahrheitsgemäß und nicht beleidigend sein. Bei schädigenden Bewertungen stehen die subjektiven Erfahrungen des Verfassers Aussage gegen Aussage, was strafrechtliche Folgen haben kann." Er rät nochmal über das Erlebte nachzudenken, vielleicht eine Nacht darüber zu schlafen, um nicht übers Ziel hinaus zu schießen.
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