Aus dem Bezirksgericht Hollabrunn
Schlägerei am Sterbebett der Mutter
Weil ein Teil der Familie den Sohn nicht mit seiner Mutter alleine am Sterbebett im Zimmer ließ, eskalierte die Situation und der Sohn würgte den Neffen und schlug um sich - Diversion zugunsten der Republik und Schmerzengeld an Angehörige in getrennten Verfahren.
HOLLABRUNN. Der Ausraster am Sterbebett seiner Mutter und das Würgen seines Neffens wird dem Pensionisten aus Breitenwaida noch mehr Geld kosten, das weiß auch Richter Erhard Neubauer. Doch bei ihm ging es um das Strafverfahren wegen Körperverletzung. "Ich wollte mich von meiner Mutter, die ich schon seit neun Jahren nicht gesehen habe, alleine verabschieden, doch die anderen Angehörigen hinderten mich daran und hielten mich schlussendlich fest bis ich mich befreien konnte und ich sofort das Haus verließ", war die Schilderung des Angeklagten.
Vier belastende Zeugenaussagen
Die Aussagen von vier der sechs Zeugen stellten die Situation allerdings unter ein anderes Licht. Diesen zufolge hätte der Angeklagte seinen Neffen, der erneut die Türe des Schlafzimmers der kranken Frau öffnet, massiv gewürgt. Vier Personen versuchten den jungen Mann von den Händen des Angeklagten zu befreien, was schließlich auch gelang. Das Gerangel ging weiter bis eine weitere Person verkehrt die Stiegen runterstürzte. Beide Personen wurden verletzt und leiden auch vier Monate nach dem Streit noch an den Folgen.
Aggressive Vorfälle gab es bereits
Die Zeugen erzählten von früheren aggressiven Vorfällen mit dem Angeklagten, weshalb sie ihn nicht mit seiner Mutter alleine lassen wollten. "Wer weiß, was er ihr vielleicht angetan hätte", lauteten die Aussagen und die Angst um die Mutter und Großmutter.
1.600 Euro zu zahlen
Nachdem der Angeklagte noch nie straffällig war, schlug Richter Erhard Neubauer eine Diversion von 1.500 Euro plus 100 Euro Pauschalkosten zugunsten der Republik vor: "Das geht nur beim ersten Mal und bei Tateinsicht." Der Angeklagte äußerte sich kurz: "Natürlich." Neubauer wies darauf hin, dass die Angehörigen das Schmerzensgeld in einem Zivilverfahren einfordern müssten: "Das wird dann wesentlich teurer werden."
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