Befristete Bausperre in Hollabrunn
Stopp für großvolumigen Wohnbau

Der Gemeinderat beschloss den Baustopp für Hollabrunn. | Foto: Alexandra Goll
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In der Gemeinderatssitzung wurde für das Stadtzentrum Hollabrunn und die Gartenstadt einstimmig eine befristete Bausperre auf zwei Jahre für größere Wohnbauten beschlossen. Bereits laufende Projekte sowie Einfamilienhäuser sind davon nicht betroffen.

HOLLABRUNN. Wohnbauten haben über Jahrzehnte hinaus Bestand und können nachträglich nicht mehr verändert werden. Die Stadtgemeinde Hollabrunn arbeitete deshalb seit geraumer Zeit am Gemeindeentwicklungskonzept 2040. In dieses Entwicklungskonzept flossen strukturierte Analysen der Gemeinde ein und es wurden Ziele und Maßnahmen formuliert, um die Gemeinde zu einer gemeinsam erarbeiteten Vision 2040 voranzubringen. Nicht wenige dieser Maßnahmen haben auch die zukünftige Gestaltung von Wohnprojekten und -konzepten im Blick. Dieses Entwicklungskonzept ist seit einigen Tagen fertiggestellt, wird demnächst öffentlich aufgelegt und soll noch dieses Jahr im Gemeinderat beschlossen werden.

Richtlinien für großvolumigen Wohnbau

Parallel zur Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes und um bereits frühzeitig Richtlinien zur Gestaltung von großvolumigem Geschosswohnbau im Hinblick auf Ortsbildverträglichkeit, klimarelevanten Maßnahmen, Stellplatzverpflichtungen usw. zu erarbeiten, wurde in der Gemeinderatssitzung im März 2023 durch Bürgermeister Alfred Babinsky ein Arbeitskreis zur Erarbeitung von entsprechenden Maßnahmen eingesetzt, der umgehend zu arbeiten begonnen hat. In der Sondergemeinderatssitzung im Mai, in der eine Bausperre nicht nur in der Stadt, sondern auch in allen Katastralgemeinden Thema war, konnte man sich unter den Parteien aufgrund fehlender Grundlagen nicht einigen. Der Arbeitskreis trat im Anschluss erneut zusammen.

Fokus auf Ortsbild, Freiflächen und Junges Wohnen

Nach einer Prüfung durch Städteplaner verständigten sich die Mitglieder des Arbeitskreises darauf, die örtliche Raumplanung im Einklang mit dem Gemeindeentwicklungskonzept zu überarbeiten. Konkret sollen Ortsbildgestaltung, gärtnerische Ausgestaltung von Freiflächen, der Umgang mit möglichen Versickerungsflächen, die Beschränkung und Ausführung von versiegelten Flächen, der Umgang mit oberirdischen Stellplätzen sowie Möglichkeiten zur Abweichung von Bebauungsbestimmungen für leistbares und junges Wohnen neu geregelt werden.

Bis diese Raumordnungsbestimmungen ausgearbeitet sind, wird nun vorübergehend für das Stadtzentrum und die Gartenstadt, aber noch nicht für die Katastralgemeinden eine Bausperre gemäß NÖ Raumordnungsgesetz 2014 erlassen: im Stadtzentrum für Bauten über einer Gebäudehöhe von 8 Meter bzw. einer Geschoßflächenzahl von mehr als Eins, für die Gartenstadt bei mehr als zwei Wohneinheiten pro Bauplatz. Die Bausperre betrifft also keine Einfamilienhäuser, Geschosswohnbauten können allerdings bis zur Ausgestaltung der neuen örtlichen Raumordnung in den ausgewiesenen Gebieten nicht begonnen werden.

Betroffene Gebiete

Das dem Beschluss zugrundeliegende Areal „Gartenstadt“ ist südlich durch die KG-Grenze zur Katastralgemeinde Raschala, westlich durch die Wienerstraße, nördlich durch die Schützengasse und östlich durch die Jahnstraße begrenzt.

„Altortgebiet/Stadtzentrum“ meint im Beschluss den Bereich innerhalb der Straßenzüge Aumühlgasse, Bachpromenade, Badhausgasse, Parkgasse, Bahnstraße, Rapfstraße, Brunnthalgasse, Sparkassegasse, Lothringerplatz, Mühlgasse, Robert-Löffler-Straße, Stenzlgasse, Neugasse, Meixnergasse, Reucklstraße und Aignergasse.

Opposition ist zufrieden

Mehrere Anträge und Debatten in den Ausschüssen und im Arbeitskreis, ein Dringlichkeitsantrag der Grünen im Gemeinderat sowie zuletzt eine von den Oppositionsparteien Grüne, Liste Scharinger und SPÖ einberufene Sondersitzung gingen dem nunmehrigen Beschluss bevor. „Unser beharrliches Drängen auf Änderungen der Bebauungsvorschriften zahlt sich aus und hat nun Wirkung gezeigt. Ich freue mich, dass nun alle Parteien im Gemeinderat davon überzeugt werden konnten, dass eine Bausperre nötig ist“, freut sich Ecker über die Kehrtwende der ÖVP.

Er dankte allen Teilnehmern des Arbeitskreises für die Zusammenarbeit sowie der Gemeinde-Verwaltung für die rasche Ausarbeitung der beschlossenen Verordnung. „Wir hätten es billiger und stressfrei haben können, denn unser erster konkreter Vorschlag lag bereits im Februar vor. Am Ende zählt nun aber das Ergebnis. Ich hoffe auf ebenso konstruktive Verhandlungen bei der Ausarbeitung der neuen Bebauungsvorschriften, die nun ansteht und die in der Folge hoffentlich bald beschlossen werden können“, sagt Ecker.

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