Biberplage entlang der Pulkau

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PULKAUTAL (jm). Vor etwa vier Jahren wurden vereinzelt Biber an der Pulkau gesichtet. Heute beweisen die zahlreichen angenagten und gefällten Bäume entlang der gesamten Pulkau, dass sich die Population gewaltig vermehrt hat.

„Biberbäume“ blockierten Gleise

Die nachtaktiven Nager, die unter strengem Artenschutz stehen, hatten kürzlich im Bereich des Watzelsdorfer Wehrs Bäume „gefällt“, die auf die Gleise der Pulkautalbahn fielen und die Strecke blockierten. Sie mussten von Zellerndorfer Gemeindearbeitern entfernt werden.

Bgm. Markus Baier hat bereits die amtliche Genehmigung, den Damm vor dem Watzelsdorfer Wehr zu entfernen. „Mit den Arbeiten wird demnächst begonnen, denn der Damm mit dem aufgestauten Wasser stellt eine Gefahr für den Hochwasserschutz dar“, so Baier.

Biber im Ortsgebiet

In der Stadt Pulkau haben Biber einen Damm im Ortsgebiet gebaut. Auch Bgm. Manfred Marihart hat einen positiven Bescheid erhalten, um gemäß der NÖ. Biberverordnung vorgehen zu können. „Ich werde es nicht zulassen, dass sich diese Tiere, die es früher in der Pulkau nie gegeben hat, bei uns festsetzen. Es braucht nur 30 cm zu schneien. Wenn dann die Schneeschmelze einsetzt, würde das wieder zu einem katastrophalen Hochwasser führen“, so Marihart. Noch dazu seien in den letzten Jahren hohe Summen in den Hochwasserschutz investiert worden, die durch die Aktivitäten der Biber wirkungslos würden. Bei Rohrendorf hat die Pulkau vor einem Biberdamm bereits einen Wasserstand von einem Meter erreicht.

Fünf Lebendfallen angekauft

Wir sprachen mit dem Obmann des Pulkau Wasserverbands Josef Fürnkranz über das zunehmende Biberproblem. „In Untermarkersdorf wurde die Pulkau durch die Biberdämme schon bis zu 1,60 Meter aufgestaut, sodass Anrainer das Grundwasser in den Keller bekamen“, so Fürnkranz. Laut Bescheid der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserbau, durfte eine Lebendfalle aufgestellt werden. Ein 20 Kilogramm schwerer Biber wurde gefangen und durch einen befugten Jäger getötet.

„Die rasch wachsende Population stellt für uns ein großes Problem dar“, führt der Obmann weiter aus. „Wir haben nun fünf Lebendfallen zu je 750,- Euro angekauft, die von den Gemeinden gemietet werden können.“ Für das Wegräumen der Biberdämme, das Fangen und Töten der Tiere benötigen die Gemeinden jeweils einen positiven Bescheid der Landesregierung.

Zur Sache:

• Nach etwa hundertjähriger Abwesenheit des Bibers in Österreich wurden in den 1970er und 1980er Jahren an der Donau europäische Biber ausgesetzt.

• Der Europäische Biber (Castor fiber) ist das größte Nagetier Europas.

• Der Biber ist nach der Berner Konvention und durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie auch nach EU-Recht geschützt. In Österreich ist es daher verboten, Bibern nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Wohnung zu zerstören. In Einzelfällen gelten jedoch Ausnahmen, die es ermöglichen, in die Population einzugreifen. 2016 wurde infolge der zunehmenden Population eine Biberverordnung vom Amt der NÖ Landesregierung erlassen.

• Maßnahmen dürfen gemäß folgender Hierarchie gesetzt werden:
Präventions- und Vergrämungsmaßnahmen; Eingriffe in den Biberlebensraum (Entfernen von Dämmen); Eingriffe in die Biberpopulation. Fallenfang: Es dürfen nur Fallen verwendet werden, die durch ihre Funktionalität, Bauart und Größe eine Unversehrtheit der Tiere beim Fang gewährleisten. Tiere, die nicht Ziel des Fangversuches waren, sind unverzüglich unversehrt frei zu lassen. Die Tötung hat rasch und schmerzfrei zu erfolgen und muss binnen 48 Stunden der Landesregierung per E-Mail (post.ru5@noel.gv.at) bekanntgegeben werden.

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