Mythos von der Bettelmafia

- Eine Frau bettelt auf dem Fußgängerübergang bei der U-Bahnstation Hütteldorf.
- Foto: Fohringer/APA
- hochgeladen von Redaktion Wiener Bezirkszeitung Archiv 01
900 Rumänen bitten in Wien um Kleingeld. Ob dahinter eine Organisation steckt, ist umstritten.
Romica kam vor drei Monaten nach Wien. Täglich steht sie vor einer Billa-Filiale auf der Wieden und hofft auf ein paar Cent Wechselgeld, die man ihr zusteckt. Keine Arbeit, das Leben in einer Hütte aus Lehm und Schilf: Es war dieser Mix, der die Roma-Frau aus ihrem Heimatdorf in das ferne Wien trieb.
Wer ist das Opfer?
Romica ist eine von geschätzten 900 Rumänen und Bulgaren, die in der Bundeshauptstadt unterwegs sind, um zu betteln – eine Herausforderung für die Stadtpolitik und die Polizei. Letztere spricht auch immer wieder von einer "Bettelmafia", ein Begriff, der umstritten bleibt:
1. Anzeigen: Im letzten Jahr wurden 1.338 Personen wegen aggressiven oder gewerbsmäßigen Bettelns angezeigt. Diese Verwaltungsübertretung wird meist mit 70 Euro bestraft. Nur selten sammeln sich Beträge von bis zu 3.000 Euro an.
2. Ermittlungen: Gerald Tatzgern vom Bundeskriminalamt geht von einem Netzwerk aus. So genannte "Watchdogs" wären für bis zu 20 Bettler verantwortlich, die pro Tag 50 Euro erwirtschaften müssten. "Ein Nettogewinn für die Organisation von 25.000 Euro pro Monat." Ein Problem bei den Ermittlungen: Die Täter der Verwaltungsstrafe, die Bettler, sind in diesem Fall die Opfer des Strafdelikts.
3. Verurteilungen: Wenn eine Bettelmafia in Österreich aktiv wäre, dann müsste es auch zu Verurteilungen gekommen sein. Tatsächlich sind aber Fälle von Schlepperei in den vergangenen Jahren kaum vor den Richter gekommen: 2011 gab es eine Verurteilung, 2010 und 2009 jeweils zwei.
Dementsprechend skeptisch ist auch Albert Steinhauser, der Justizsprecher der Grünen: "Die Zahlen weisen darauf hin, dass die Ermittlungsbehörden ein Konstrukt schaffen, um die Armut aus dem Straßenbild zu vertreiben."
4. Neues Gesetz: Nun könnte eine Verschärfung des Gesetzes kommen. Derzeit wird nämlich ein Vorschlag diskutiert, nach dem das Betteln in den § 104a Strafgesetzbuch (Schlepperei) explizit aufgenommen werden soll.
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