Würstelstand-Verordnung
Jetzt erhalten auch Imbissbetriebe finanzielle Hilfe
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) greift den heimischen Würstel- und Kebabständen mit einer Steuervereinfachung unter die Arme. Dank einer Verbesserung der Corona-Hilfen für die Gastroszene werden nun auch Kleinstbetriebe von dem Gastro-Paket erfasst.
ÖSTERREICH. Ursprünglich umfasste das Wirtshaus-Paket finanzielle Unterstützung für die heimische Gastronomie in Höhe von 500 Millionen Euro. Eine der enthaltenen Maßnahmen ist die Pauschalierung für Gastronomiebetriebe, die Pauschalierungsgrenze wird dabei von 255.000 Euro auf 400.000 Euro Jahresumsatz erhöht. Durch die sogenannte "Würstelstand-Verordnung" profitieren auch Imbissstände.
"Mit dem 500 Millionen Euro Wirtshaus-Paket erleichtern wir den Neustart und das Aufsperren für unsere Wirtinnen und Wirte. Durch die aktuellen Änderungen haben wir sichergestellt, dass nicht nur das Dorfwirtshaus, sondern auch der Würstelstand um’s Eck profitiert. Für einen durchschnittlichen Kleinbetrieb bringt das eine Entlastung von 14.000 Euro pro Jahr", so Finanzminister Gernot Blümel über die neue Verordnung.
Verordnung hilft 800 Imbissbetrieben
Eine weitere Maßnahme des Pakets ist die Senkung der Steuer auf nichtalkoholische Getränke in Wirtshäusern auf fünf Prozent bis Ende 2020. Durch eine Erhöhung der Mobilitätspauschale von zwei auf sechs Prozent für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohner und vier Prozent für Gasthäuser in Gemeinden bis 10.000 Einwohner wird es außerdem steuerliche Entlastungen für Dorfwirtshäuser geben. Die Höchstgrenze soll für steuerfreie Essensgutscheine von 4,4 Euro auf 8 Euro angehoben werden, die Absetzbarkeit von Geschäftsessen in Wirtshäusern von 50 auf 75 Prozent erhöht und die Schaumweinsteuer wurde per 1. Juli 2020 abgeschafft.
„Der Wegfall der Sitzplatzbeschränkung hilft vor allem den kleineren Betrieben. Damit unterstützen wir auch zahlreiche Wiener Würstelstände, als fixen Bestandteil des Stadtbildes", so Blümel. In Österreich würden rund 800 Imbissbetriebe ohne Sitzplätze von den Steuervereinfachungen profitieren.
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