Hort: "Es gibt keine Ungleichbehandlung"

FERLACH (vp). Die Wahlgemeinschaft Ferlach mit GR Franz Wutti ortet eine Ungleichbehandlung, was die Nachmittagsbetreuung in Ferlach betrifft. Dazu hat er eine Rechnung aufgestellt: "Dadurch, dass Miete, Betriebs- und Heizkosten oder Reinigungspersonal nicht verrechnet werden, ergeben sich für ein Kind in der schulischen Nachmittagsbetreuung indirekte Förderungen von jährlich rund 500 Euro und im Hort von 1.000 Euro." Jene, die die private Hortunterbringung im zweisprachigen Kindergarten gewählt haben (Schüler der zweisprachigen VS 1), erhalten keine Förderung.

"22 Kinder sind im BÜM-Hort untergebracht, 14 in der schulischen Nachmittagsbetreuung und 40 im zweisprachigen Hort", so Wutti weiter. In letzterem sind die Elternbeiträge mit 131 Euro am höchsten. Dem stehen 93 Euro in den anderen beiden Einrichtungen gegenüber.

Zuschuss gefordert

Damit der Beitrag für die Eltern im zweisprachigen Vereinshort billiger wird, beantragte er einen Zuschuss seitens der Gemeinde in der Höhe von 500 Euro, was bisher kein Gehör im Gemeinderat fand.

Bgm. Ingo Appé weiß, warum. "Für den Hort, den das BÜM im Auftrag der Gemeinde betreibt und der für die Volksschulen 1 und 3 zur Verfügung steht, gibt es eine Förderung von 22.000 Euro im Jahr (Anm. siehe unten). Bei der schulischen Nachmittagsbetreuung in der VS 2 sind es 16.000 Euro. Der zweisprachige Vereinshort ist gänzlich privat." Dafür gibt es auch keine Förderung.

"Ich weise eine Ungleichbehandlung aufs Schärfste zurück. Das wäre, als wenn man statt mit dem Bus um ein paar Euro mit dem teureren Taxi in die Stadt fährt und dann die Gemeinde die Differenz zahlen soll", so Appé, der weiters betont: "Für den zweisprachigen Kindergarten bekommt der Verein eine Förderung. Für den Hort wurde noch nie angesucht."

Zweisprachiges Angebot möglich

Weiter erklärt er: "Aus Rücksicht auf den Hort und weil wir 6.000 Euro (Differenz) nicht versickern lassen wollten, gibt es die schulische Nachmittagsbetreuung nur an der VS 2." Die Administration dieser will in Zukunft die Gemeinde (statt das BÜM) übernehmen. "Dann werden die Beiträge auch billiger - von 93 auf 83 Euro."

Wenn die Eltern allerdings ein zweisprachiges Angebot im Zuge der regulären Hortbetreuung wünschen, "werden wir natürlich versuchen, ein solches anzubieten".

Das Betreuungsangebot in Ferlach:

- Schulische Nachmittagsbetreuung an der VS 2 Süd
- Hortbetreuung an der Josef Friedrich Perkonig VS 3 (auch für VS 1) durch das BÜM
- Möglichkeit der Hortunterbringung im zweisprachigen Kindergarten durch den privaten Vereinshort

Unterschied zwischen schulischer Nachmittagsbetreuung und Hort:

Bei der schulischen Nachmittagsbetreuung sind die Klassenlehrer bei der Hausübungsbetreuung eingebunden. Das Angebot wird zu je 8.000 Euro von Land und Bund gefördert (pro Gruppe jährlich). Außerdem zahlt der Bund einmalig bis zu 50.000 Euro für die Adaptierung der Räumlichkeiten bzw. Ankauf von Mobiliar etc.

Für den Hort gibt es pro Gruppe 22.000 Euro an Landesförderung pro Jahr. Hier sind die Hortbetreuerinnen zuständig.

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