SCHNEE RÄUMUNG
Alle, die über öffentlich zugängliche Grundstücke oder Wege verfügen, müssen dafür sorgen, dass der Weg sicher begehbar ist. Es muss geräumt und gestreut werden. Für diese unliebsamen Aufgaben können auch Dritte verpflichtet werden. Delegieren ist also möglich, das Vernachlässigen aber strafbar.
Zwischen der Stadt Ferlach und dem Ort Görtschach, wurde auf einer Länge von 1,5 Km der Gehweg nicht geräumt. Die Fußgänger müssen auf der Fahrbahn gehen, hier besteht eine hochgradige Unfallgeahr!!
Wer ist hier strafbar ?
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