Schneeräumpflicht

Beiträge zum Thema Schneeräumpflicht

Foto: IcE

Muss ich den Gehsteig vor meinem Haus räumen?
Schneeräumpflichten betreffen fast jeden!

Die Stadt Bregenz ruft die Pflichten eines Bürgers in Erinnerung. Das Schneeräumen ist gesetzlich festgelegt. Laut § 93 Straßenverkehrsordnung (StVO), BGBl. 1960/159 i.d.g.F., haben Anrainer:innen bzw. Grundeigentümer:innen auch im Winter gesetzliche Pflichten. Eigentümer:innen von Liegenschaften in Ortsgebieten (ausgenommen Eigentümer:innen von unverbauten land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften) müssen dafür sorgen, dass die entlang ihres Grundstückes in einer Entfernung von...

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  • RZ Regionalzeitung
Schneefall in Klosterneuburg | Foto: Peter Havel
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WINTER
Schneeräumung in Klosterneuburg

KLOSTERNEUBURG (ph): 18. Jänner 2020, Am frühen Nachmittag des 18. Jänner 2020 begann es auch in Klosterneuburg zu schneien. Im Ortsgebiet von Klosterneuburg besteht zwischen 6 und 22 Uhr eine Schneeräumung- und Streupflicht. Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser müssen innerhalb von 3m entlang der Liegenschaft geräumt sein. Es besteht auch eine Streupflicht. (QUELLE: oesterreich.gv.at - Leben in Klosterneuburg).

  • Klosterneuburg
  • Peter Havel
Foto: LMZ

Gemeinde und Anrainer für Schneeräumung zuständig

SALZBURG (lg). Fällt der erste Schnee, muss er auch schon wieder von Salzburgs Straßen und Gehsteigen geräumt werden, um die Mobilität und Sicherheit aufrechtzuerhalten. Zuständig für die Schneeräumung der Geh- und Radwege sind die Gemeinden beziehungsweise die Anrainer für die Gehsteige. Im Ortsgebiet sind die Eigentümer von Liegenschaften dafür verantwortlich, die Schneeräumung des Teiles des Gehsteiges oder Gehweges, der unmittelbar an das eigene Grundstück grenzt, selber durchzuführen. Wenn...

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  • Salzburg-Stadt
  • Lisa Gold

Massenhaft rieselt der Schnee

Ich bin ein Mensch, der Wärme liebt, mag weder Herbst noch Winter, bin keiner der den Schnee gern schiebt, vielleicht erfreut das Kinder. (Alfons Pillach *1950) So ergeht es vermutlich vielen zu dieser Jahreszeit. Um so wichtiger ist es jedoch über die eigenen Pflichten bei Schneefall informiert zu sein. Laut Straßenverkehrsordnung sind öffentliche Gehsteige und Gehwege, die nicht weiter als 3m von der Grundstücksgrenze einer Liegenschaft entfernt verlaufen, an allen Tagen der Woche in der Zeit...

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  • Peter Nemeth

SCHNEE RÄUMUNG

Alle, die über öffentlich zugängliche Grundstücke oder Wege verfügen, müssen dafür sorgen, dass der Weg sicher begehbar ist. Es muss geräumt und gestreut werden. Für diese unliebsamen Aufgaben können auch Dritte verpflichtet werden. Delegieren ist also möglich, das Vernachlässigen aber strafbar. Zwischen der Stadt Ferlach und dem Ort Görtschach, wurde auf einer Länge von 1,5 Km der Gehweg nicht geräumt. Die Fußgänger müssen auf der Fahrbahn gehen, hier besteht eine hochgradige Unfallgefahr!!...

  • Kärnten
  • Klagenfurt Land
  • werner scheriau

SCHNEE RÄUMUNG

Alle, die über öffentlich zugängliche Grundstücke oder Wege verfügen, müssen dafür sorgen, dass der Weg sicher begehbar ist. Es muss geräumt und gestreut werden. Für diese unliebsamen Aufgaben können auch Dritte verpflichtet werden. Delegieren ist also möglich, das Vernachlässigen aber strafbar. Zwischen der Stadt Ferlach und dem Ort Görtschach, wurde auf einer Länge von 1,5 Km der Gehweg nicht geräumt. Die Fußgänger müssen auf der Fahrbahn gehen, hier besteht eine hochgradige Unfallgeahr!! Wer...

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Gehsteige müssen geräumt werden

Laut Schneeräumpflicht nach § 93 der Straßenverkehrsordnung muss der Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten die Gehsteige entlang der Liegenschaft, sofern diese weniger als drei Meter von der Liegenschaftsgrenze entfernt sind, zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen säubern und bei Schnee und Glatteis bestreuen – das bezieht sich auch auf den durch Schneepflüge auf den Gehsteig gebrachten Schnee. Zusätzlich muss er dafür sorgen, dass keine Dachlawinen oder Eisbildungen von...

  • Gänserndorf
  • Ulrike Potmesil

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