Muss ich den Gehsteig vor meinem Haus räumen?
Schneeräumpflichten betreffen fast jeden!

Foto: IcE

Die Stadt Bregenz ruft die Pflichten eines Bürgers in Erinnerung. Das Schneeräumen ist gesetzlich festgelegt.

Laut § 93 Straßenverkehrsordnung (StVO), BGBl. 1960/159 i.d.g.F., haben Anrainer:innen bzw. Grundeigentümer:innen auch im Winter gesetzliche Pflichten.

Eigentümer:innen von Liegenschaften in Ortsgebieten (ausgenommen Eigentümer:innen von unverbauten land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften) müssen dafür sorgen, dass die entlang ihres Grundstückes in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der dort befindlichen Stiegenanlagen in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist kein Gehsteig oder Gehweg vorhanden, ist der Straßenrand in einer Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die genannten Personen müssen ferner sicherstellen, dass Schneewechten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden.

Muss ich Schnee schaufeln wenn "eigentlich" der Schneepflug räumt?

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Verpflichtung auch dann besteht beziehungsweise die Anrainer von ihren Pflichten auch dann nicht befreit sind, wenn der Bauhof der Landeshauptstadt Bregenz zur Unterstützung der Anrainer:innen die Gehsteige streut und von Schnee räumt. Dies stellt lediglich einen freiwilligen Service des Bauhofes dar, der nicht regelmäßig erfolgen kann, sondern nur nach Möglichkeit und im Rahmen der Kapazitäten des Bauhofes, somit gegen jederzeitigen Widerruf. Priorität haben stets die Hauptverkehrswege, Buslinien, Übergänge und Unterführungen sowie Gefahrenstellen.

Das heißt: Die gesetzliche Verpflichtung und die zivilrechtliche Haftung verbleiben in jedem Fall bei den Anrainer:innen bzw. Grundeigentümer:innen. Eine Übernahme der Räum- und Streupflicht durch die Stadt durch stillschweigende Übung im Sinne des § 863 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Landeshauptstadt Bregenz ersucht, dies zu beachten und dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die dieser Pflicht vorbildlich nachkommen.

Anzeige
Die Pokale in Form eines Fressnapfs.  | Foto: Fressnapf Österreich
1 4

Jetzt gleich bewerben
Tierisches Engagement und besondere Haustiere gesucht

Fressnapf möchte Projekte mit tierischem Engagement vor den Vorhang holen. Außerdem sucht Fressnapf nach dem Haustier des Jahres. Zu gewinnen gibt es tolle Preise! Du kennst eine tolle, tierische Initiative oder hast ein Haustier, das aufgrund seiner Geschichte etwas ganz Besonderes ist? Dann jetzt gleich Bewerbung einreichen - wir verraten dir, wie du mitmachen kannst! Mit der Initiative "Tierisch engagiert" fördert Fressnapf seit 2014 jedes Jahr einzigartige Projekte im ganzen Land. Im Rahmen...

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Foto des Tages einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.