Diskriminierung im Minderheitenschulwesen!
Geht es nach dem Bildungsreferent des Landes Kärnten, werden künftig deutschsprachige LehrerInnen bei der Bestellung von Schulleiterposten an Volksschulen benachteiligt. Denn momentan interpretiert der Bildungsreferent das Gesetz so, dass nur jemand Schulleiter werden kann, wenn er nachweisliche Kenntnisse der slowenischen Sprache in Wort und Schrift vorweisen kann. Das gilt selbst dann, wenn kein einziges slowenisch-sprachiges Schulkind in der Klasse ist und der Leiter keinen Unterricht erteilt. Das ist ein Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz. Und es ist ein Affront gegen jene, die als bestqualifizierte den Job nicht bekommen, weil sie nicht Slowenisch können, obwohl es nicht erforderlich ist. Es sollten im Sinne der Ausbildung nur die bestqualifizierten BewerberInnen Schulleiter werden.
Um dieser willkürlichen Auslegung der Gesetze und um der Benachteiligung im Minderheitenschulwesen einen Riegel vorzuschieben, haben die Abgeordneten der ÖVP und der SPÖ dem Landtag bereits vor Monaten eine Petition übergeben. Recht muss Recht bleiben, freie Interpretationen schüren das Gegeneinander.
Meint Ihr Herbert Gaggl
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