Laut, lauter, Laubbläser
Die Akkugeräte unter den Laubbläsern sind leiser und emissionsfrei, auch Stadt will bzw. wird umrüsten.
KLAGENFURT (vep). Gefühlt sind sie im Oktober und November wieder überall und sie nerven, weil sie meistens sehr laut sind: Laubbläser und Laubsauger. Im Einsatz sind die technischen Helferlein nahezu überall: In Privathaushalten, bei Genossenschaften, Unternehmen - aber auch im Stadtgartenamt. "Wir können andere nicht beeinflussen, welche Geräte sie an welchen Plätzen verwenden. Aber wir in der Stadt versuchen, Laubbläser nur dort einzusetzen, wo wir möglichst wenig Menschen belästigen und große Flächen bearbeiten müssen", informiert der für das Stadtgartenamt zuständige Referent Frank Frey und gibt ein Beispiel: "In der Innenstadt rechnen die Mitarbeiter das Laub beispielsweise händisch zusammen, wie kürzlich im Landhaushof."
Stadt will umrüsten auf leise Geräte
18 Laubbläsergeräte hat die Stadt Klagenfurt im Einsatz. Allerdings, so erklärt Frey, sind dies noch konventionelle Geräte, die in der Regel lauter sind, als die neuen Akkubetriebenen. "Wir suchen derzeit nach geeigneten neuen Geräten, diese sind elektrisch und akkubetrieben und viel leiser, als die Konventionellen. Jedoch ist die Laufzeit der Akkus für den Dauerbetrieb noch nicht ausgereift, wird aber immer besser. In weiterer Folge wollen wir umrüsten."
Laubbläser ab 104 Dezibel verboten
Die Koalition hat schon 2015 die Lärmschutzverordnung erweitert und ein generelles Dezibel-Limit für Laubbläser eingeführt: Alle Laubbläser und -Sauger, die den Schallleistungspegel von 104 Dezibel übersteigen, sind generell in Klagenfurt verboten. Ansonsten muss sich jeder an die vorgeschriebenen Ruhezeiten halten (siehe unten).
Wer gegen die Lärmschutzverordnungen verstößt und etwa die Ruhezeiten nicht einhält, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 218 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen rechnen.
So laut sind die Laubbläser
Unternehmer Gerhard Töfferl in Klagenfurt ist Spezialist für motorisierte Gartengeräte. Er sagt: "Benzinbetriebene Markengeräte bei Laubbläsern liegen alle bei 104 Dezibel. Günstige Geräte, etwa aus China, oft bei 120." Die akkubetriebenen Laubbläser und -sauger seien in der Technologie schon sehr weit. "Profigeräte, bei denen man den Akku auf dem Rücken mitführt, halten fünf Stunden."
Die neueren Akkugeräte sind zudem schon weitaus leiser. "Da liegt der Schallleistungspegel bei 90 dB, der Schalldruckpegel bei 80 dB."
Zum Vergleich: Ein Fön kommt auf etwa 70 dB, eine (Benzin-)Motorsäge auf 150 dB.
Leiser und besser für Umwelt
Für Töfferl haben die neuen Akkugeräte neben dem Umstand, dass sie leiser sind, vor allem einen entscheidenen Vorteil: "Die vieldiskutierten Treibstoffemissionen der Benzingeräte entfallen hier zu Gänze. Das ist meiner Meinung nach im Sinne der Umwelt eigentlich der wichtigste Vorteil gegenüber herkömmlichen Geräten."
Laut Töfferl sei auch bei den privaten Endverbrauchern ein Umdenken zu bemerken. "Nachdem gute Geräte mittlerweile immer erschwinglicher werden, derzeit liegen wir bei etwa 250 Euro, entscheiden sich auch immer mehr Endverbraucher für die akkubetriebenen Geräte." Zumal werde eine solche Anschaffung immer attraktiver, denn, so Töfferl: "Im Halbjahres-Intervall steigt die Akkuleistung um jeweils zehn Prozent. Die namhaften Firmen machen hier große Sprünge und stecken viel in die Entwicklungsarbeit."
Zur Sache: Lärmschutzverordnung der Stadt Klagenfurt
Lärmerzeugende Arbeiten sind alle mit der Emission von Lärm verbundenen, im Privathaushalt anfallenden Arbeiten, gleichgültig, ob sie im Haus, in der Wohnung, in der Garage, am Balkon, in Gärten oder Höfen vorgenommen werden. Darunter fällt Hämmern, Sägen, Bohren, Zerkleinern von Brennmaterial, Rasenmähen, Häckseln, Laubsaugen/- blasen, Schremmen, Betonmischen etc.
Verboten sind lärmerzeugende Arbeiten an Werktagen (Montag – Samstag) in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr und 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen.
Der Betrieb von Geräten wie Laubbläser, die 104 Dezibel übersteigen, sind generell verboten.
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