Männer schlugen 2010 öfter zu

Zu den häufigsten Opfern von häuslicher Gewalt zählen Frauen und Kinder. Der Auslöser sind häufig wirtschaftliche Schwierigkeiten
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  • hochgeladen von Sandra Glanzer

Plus bei Wegweisungen und Betretungsverboten: Die häusliche Gewalt hat in der Landeshauptstadt arg zugenommen!

Klagenfurt. Die Zahl der polizeilich verhängten Wegweisungen und Betretungsverbote ist von 2009 auf 2010 in der Landeshauptstadt sprunghaft angestiegen. „Die Wegweisungen sind von 38 auf 58, die Betretungsverbote von 64 auf 82 angewachsen“, weiß Johann Melischnig von der Bundespolizeidirektion Klagenfurt.
Ist es bereits zu einem Gewaltdelikt gekommen oder besteht die Gefahr eines solchen, kann die Polizei den „Gefährder“ aus Haus oder Wohnung wegweisen und gleichzeitig ein Betretungsverbot aussprechen. „Dieses gilt für zwei Wochen. Betretungsverbote können aber auch ohne eine vorangegangene Wegweisung erfolgen“, erklärt Melischnig. Nach Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung kann das Betretungsverbot beim Bezirksgericht übrigens auf vier Wochen ausgedehnt werden.

Wirtschaftliche Schwierigkeiten

Warum die häusliche Gewalt zugenommen hat? „Aufgrund von Belastungsfaktoren wie wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder psychischen Erkrankungen“, weiß Christine Gaschler-Andreasch, Abteilungsleiterin der Jugendwohlfahrt in Kärnten. Außerdem hätte das Bewusstsein für familiäre Gewalt in der Öffentlichkeit zugenommen. „Früher wurde mehr vertuscht. Heute ist die Bereitschaft, Vorkommnisse bei den zuständigen Stellen zu melden, größer geworden.“ In akuten Gewaltsituationen leitet das Jugendamt die Übersiedlung der Betroffenen – meistens Frauen und Kinder – ins Frauenhaus ein. Veranlasst werden eine Abklärung etwaiger Verletzungen im Krankenhaus sowie langfristige Beratung, Betreuung oder Therapien in Kinderschutzzentren. Gaschler-Andreasch: „Weiters können Kinder und Jugendliche in Kriseninterventionszentren oder bei Krisenpflegeeltern untergebracht werden.“
Personen, die in ihrem Umfeld häusliche Gewalt vermuten, sollten dies in jedem Fall der Polizei bzw. dem örtlichen Jugendamt melden.

Autorin: Eva-Maria Peham

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