Rauchmelder: Verplichtend ab 1. Juli
Die WOCHE beantwortet die häufigsten Fragen zur verpflichtenden Montage von Rauchmeldern.
Ab 1. Juli müssen in allen Kärntner Wohnungen Rauchwarnmelder montiert werden. Wieviele, wo und wer sie installieren muss, lesen Sie in dieser und der nächsten Ausgabe der WOCHE.
Wo?
Rauchwarnmelder müssen in allen Aufenthaltsräumen (Schlaf- und Wohnzimmer) und Fluchtwegen (Gänge, Vorräume) montiert werden. Von der Verordnung ausgenommen sind Abstellräume und Sanitärräume. Auch in der Küche muss kein Rauchwarnmelder installiert werden, da Dampf und Rauch von Herd und Backrohr Fehlmeldungen auslösen können. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann einen Wärmemelder einbauen: Er reagiert nicht auf Rauch, sondern auf Brandwärme.
Wann?
Neu errichtete Wohnungen müssen bereits seit 1. Oktober des Vorjahres mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Per 1. Juli müssen per Gesetz Melder in allen Wohnungen in Kärnten angebracht sein.
Wer?
Für die Installation der Rauchmelder ist der Wohnungseigentümer zuständig, für die Wartung der Mieter bzw. Bewohner.
Wartung & Sonderfunktion
Wie oft ein Rauchmelder auf seine Funktion getestet werden sollte, steht in der Montage-Anleitung. Je nach Modell und Qualität variiert die Häufigkeit und der Aufwand. Von einmal wöchentlich bis einmal jährich reichen die Intervalle. Auch die Batterie-Laufzeit ist von Modell zu Modell unterschiedlich.
In Räumen mit Kachelöfen oder bei der Verwendung von Weihrauch empfiehlt der Landesfeuerwehrverband, aur Rauchwarnmelder mit Sonderfunktion zurückzugreifen: Sie können für fünf bis 20 Minuten stumm geschalten werden, um einen Fehlalarm zu vermeiden.
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