Parken in Klagenfurt
Tarifänderung bei den Parkgebühren ab 31. Jänner
Ab 31. Jänner treten Änderungen der Klagenfurter Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung 2017 in Kraft. Diese betreffen die Gebührenhöhe und die Gültigkeitsdauer von Parkscheinen („Verschleißer“).
KLAGENFURT. In der Innenstadt gibt es mit Ende Jänner Änderungen bei den Parktarifen in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone und in Parkstraßen. Die Gebührenpflicht besteht generell von Montag bis Freitag, von 8 bis 18 Uhr. Keine Gebührenpflicht besteht an Sonn- und Feiertagen.
Neu ab 31. Jänner
- Tarifänderung gebührenpflichtige Kurzparkzone und Parkstraßen: 90 Cent/30 Minuten
- Tagesticket Parkstraßen: 7 Euro
- Neue Parkscheine („Verschleißer“) werden aufgelegt
- Alte Parkscheine bleiben unbefristet gültig
- Bei alten Parkscheinen ändert sich die Gültigkeitsdauer: 50 Cent - 17 Minuten; 1 Euro - 34 Minuten; 1,50 Euro - 50 Minuten
- In der Stadtkasse (Rathaus, Neuer Platz 1) haben Trafikanten die Möglichkeit, alte Parkscheine umzutauschen
Alle anderen Regelungen bleiben unverändert. Einen Überblick zu den neuen Regelung, sowie zu den weiterhin bestehenden Regelungen findet man auf klagenfurt.at
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