Reaktion auf Omikron-Welle
Uni Klagenfurt ändert Regelungen
Wieder eine Neuerung gibt es in Bezug auf die Corona-Regeln an der Universität Klagenfurt. Die Verantwortlichen reagieren auf die Omikron-Welle und erlauben den Zutritt zum Zweck von Präsenzprüfungen auch mit einem Antigentest.
KLAGENFURT. Die Verantwortlichen der Universität wandten sich vor wenigen Minuten an die Studierenden, da, in Anbetracht der Omikronwelle, damit zu rechnen sein wird, dass die PCR-Testkapazitäten nicht mehr ausreichen werden bzw., dass Testergebnisse nicht mehr rechtzeitig ausgewertet werden können.
Möglichkeit für Präsenzprüfung
Die Universität möchte den Studierenden jedoch trotzdem die Möglichkeit eröffnen, Präsenzprüfungen zu absolvieren. Aufgrund dessen wird die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) im Zeitraum zwischen dem 19. Januar und einschließlich dem 28. Febraur dieses Jahres für Präsenzprüfungen eingeführt. Damit ist ein Zugang zur Universität für das Absolvieren der Präsenzprüfung auch mit einem Antigentest möglich.
Restliche Maßnahmen bleiben
Dieser Antigentest darf jedoch zu Prüfungsbeginn nicht älter als 12 Stunden alt und muss von einer befugten Stelle abgenommen worden sein. Eine Übersicht über "befugte Stellen" sind hier zu finden. Alle anderen Schutzmaßnahmen bleiben gleich, inkl. der durchgehenden FFP2-Maskenpflicht in allen Gebäuden.
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