Wahlbezirksbehörde
Wahlkarte für EU-Wahl noch immer beantragbar
KÄRNTEN. Wer an der Europawahl am 9.Juni teilnehmen möchte, aber nicht persönlich vor Ort wählen kann - sei es aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund eines Aufenthalts im Ausland - hat die Möglichkeit, seine Stimme ortsunabhängig und auf viele verschiedene Möglichkeiten zu beantragen.
Schriftliche und mündliche Beantragung möglich
Schriftlich kann man die Wahlkarte noch bis zum 5. Juni 2024 beantragen und zwar über den Postweg, e-mail, einer Internetmaske oder sogar noch per Telefax der Stadt Klagenfurt. Mündlich ist dies noch bis zum 7. Juni 2024 um 12.00 Uhr möglich. Der Versand der Wahlkarte begann bereits am 17.Mai. Sobald man die Wahlkarte in Händen hält, kann man seine Stimme abgeben. Allerdings muss die Wahlkarte am Wahltag bis spätestens 17.00 Uhr in der jeweiligen Wahlbezirksbehörde eingelangt sein.
App "Digitales Amt" ebenfalls nutzbar
Außerdem gibt es auch die Möglichkeit, die Wahlkarte auch online über die App "Digitales Amt" oder auf oesterreich.gv.at zu beantragen. Dadurch können alle Bürgerinnen und Bürger ihr Wahlrecht möglichst unkompliziert ausüben. Die Frist für die Online-Beantragung endet in der Nacht von 4. auf den 5. Juni 2024 um 00:00 Uhr, um eine rechtzeitige Zustellung der Wahlkarten zu gewährleisten.
Für die digitale Beantragung einer Wahlkarte über die "Digitales Amt"-App und oesterreich.gv.at ist eine ID-Austria erforderlich. Personen, die bereits über eine gültige Handy-Signatur verfügen, können zum Beispiel bei der Anmeldung auf www.oesterreich.gv.at oder in der App Digitales Amt auf eine ID-Austria umsteigen. Bisher nutzen bereits 2,6 Millionen Menschen die ID-Austria.
Besuch durch "Fliegende Kommission"
Jene Personen, die geh- oder transportunfähig sind, können die "besondere Wahlbehörde" zurückgreifen. Die "Fliegende Kommission" besucht die Wahlberechtigten direkt an dem Ort, an dem sie sich befinden. Auch dafür muss ein Antrag bis zum 5.Juni um 12.00 Uhr gestellt werden. Von diesem Angebot können auch Häftlinge Gebrauch machen, sofern im Urteil kein Auschluss vom Wahlrecht ausgesprochen wurde.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.