Kleingarten-Idylle war gestern: Wildwest oder kleinkariert?

Alteingesessene gegen Neuzuwächse. Die nahe Nachbarschaft in den Kleingartensiedlungen macht so manchem zu schaffen. | Foto: Symbolbild
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KLOSTERNEUBURG (cog). "Hier haben wir bald Wildwest", seufzt ein Rollfährensiedlung-Bewohner. "Manchmal fragt man sich schon, wozu wir die ganzen Vorschriften haben, wenn sich keiner dran hält", bestätigt ein anderes "Kleingarten-Urgestein".

Mehr Kontrolle gefordert

Tatsächlich ist die Idylle in den Kleingartensiedlungen an der Donau eine bröckelnde. Die Risse werden vor allem dann sichtbar, wenn alteingesessene auf neue SommerfrischlerInnen treffen. "Die Behörde macht zu selten Überprüfungen, da fühlt man sich schon fast zum Denunziantentum aufgefordert", ärgert sich ein Wiener, der seit Ende der 60er Jahre die warme Jahreszeit in Klosterneuburg verbringt.
Der Bezirksobmann der Kleingärten, Gerhard Lustig, weiß, dass die unterschiedlichen Gesetzeslagen – etwa, was die Kaminvorschriften anbelangt – zu einigen Kuriositäten geführt haben. Er würde sich mehr Genauigkeit bei der Abnahme von Objekten wünschen: "Früher kam die Baubehörde vor Ort, aber heutzutage passiert alles vom Büro aus." Rund 50 Kleingärten-Bauten wurden heuer bereits überprüft – elf BesitzerInnen flattern voraussichtlich demnächst Abbruch- oder Rückbaubescheide ins Haus. Unabhängig davon wurden 40 Fälle an die Bezirkshauptmannschaft gemeldet, wo zwar eine baurechtliche, jedoch keine im Hochwasser-Gebiet notwendige wasserrechtliche Bewilligung vorliegt.

50 Abbruchbescheide

Baudirektor-Stellvertreter Peter Neubauer weist die Kritik von sich, dass sich die Stadt zu wenig um die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen kümmere: "Wir machen regelmäßig Schwerpunktaktionen und bei Anzeigen überprüfen wir gleich die Umgebung mit."
Bei einem negativen Ergebnis dieser Überprüfung müssten Betroffene dann nachträglich eine Bewilligung einreichen, abreißen oder zurückbauen. "Aktuell sind etwa 50 Bescheide, die einen Rückbau oder Abbruch einfordern, draußen", so Neubauer. Bei der Fertigstellung würde die Einhaltung aller Vorgaben von BaumeisterIn oder ZiviltechnikerIn bestätigt, dies würde vonseiten der Behörde stichprobenartig kontrolliert. "Laut Bauordnung müssten wir das nicht, aber da wir wissen, dass nicht immer alles passt, machen wir das seit etwa zwei Jahren", rechtfertigt sich Baudirektor Manfred Fitzthum.
Detail am Rande: Der Eindruck, die BauherrInnen in den Kleingärten hielten sich weniger an Gesetze als im "normalen" Wohnbau, täuscht. Die Quote der schwarzen Schafe ist nach Auskunft der Baudirektion die gleiche.

Alteingesessene gegen Neuzuwächse. Die nahe Nachbarschaft in den Kleingartensiedlungen macht so manchem zu schaffen. | Foto: Symbolbild
Peter Neubauer (Baudirektion): "Bis zur Bescheid-Rechtskräftigkeit kann es dauern. Etwa jeder Dritte wählt den Instanzenzug." | Foto: Archiv

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