MEINUNG
Wer anderen eine Grube gräbt...
Vier Jahre ist es her, dass der Nichtraucherschutz verschärft und somit auch die Gesetzgebung geändert wurde. Rauchen in Lokalen ist seither nur mehr erlaubt, wenn es getrennte Nichtraucher- und Raucherbereiche gibt.
Blöd nur, dass man in der Formulierung des Gesetzestextes damals nicht weitsichtig genug handelte: Zahlreiche Gastronomen österreichweit laufen nun Gefahr erneut umbauen und teuer investieren zu müssen, da der Verwaltungsgerichtshof kürzlich feststellte, dass Nichtraucher überhaupt keinen Kontakt zum Raucherbereich haben sollten – und zwar auch nicht beim Durchqueren des Raumes.
Wie heißt's im Sprichwort? Wer anderen eine Grube gräbt...
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