Gebietskrankenkasse: Neue Beträge
NÖ. Ab 1. Jänner 2013 gibt es wieder einige neue Beträge in der Krankenversicherung (für den Bereich ASVG-Allgemeines Sozialversicherungsgesetz):
Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt monatlich € 4.440,-- bzw. täglich € 148,--, für Sonderzahlungen gilt ein Höchstbetrag von jährlich € 8.880,--. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei € 386,80 pro Monat bzw. € 29,70 pro Tag.
Die Rezeptgebühr beträgt im neuen Jahr € 5,30 – für die Befreiung von der Rezeptgebühr (auf Antrag) gelten folgende Grenzbeträge: und zwar für Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte € 837,63 (für Alleinstehende) bzw. € 1.255,89 (für Ehepaare) nicht übersteigen. Ebenso gilt die Befreiung für Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen (chronisch Kranke), sofern die monatlichen Nettoeinkünfte € 963,27 (für Alleinstehende) bzw. € 1.444,27 (für Ehepaare) nicht übersteigen. In allen Fällen erhöhen sich diese Beträge für jedes Kind um € 129,24.
Befreiungen aufgrund der Rezeptgebührenobergrenze (REGO) enden mit dem 31. 12. eines Kalenderjahres. Die Rezeptgebühren sind daher ab dem 1. 1. 2013 wiederum bis zum Erreichen der Rezeptgebührenobergrenze zu bezahlen (d. h. so lange, bis der Betrag von 2 Prozent des jeweiligen Nettoeinkommens erreicht wird).
Der Selbstbehalt für Heilbehelfe (z. B. orthopädische Schuheinlagen, Bruchbänder) und Hilfsmittel (z. B. Krücken) beträgt mindestens € 29,60; für Sehbehelfe mindestens € 88,80 für Erwachsene bzw. € 29,60 für mitversicherte Kinder ab der Vollendung des 15. Lebensjahres. Der Höchstbetrag für die Kostenübernahme von Heilbehelfen (inkl. Brillen) und Hilfsmitteln liegt bei € 444,--. Für Kontaktlinsen beträgt der Höchstzuschuss € 148,-- pro Linse. Der Höchstbetrag für Körperersatzstücke und Krankenfahrstühle liegt bei € 2.960,--.
Info: Von 1 Euro des Sozialversicherungsbeitrages verbleiben lediglich 20 Cent der NÖ Gebietskrankenkasse. Um Verwaltungskosten zu sparen, hebt die Krankenkasse die restlichen 80 Cent für andere Stellen (Pensionsversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung etc.) ein und leitet diese sofort weiter.
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