Was würden wir wohl ohne Winterdienst machen?
Auch heute haben die Mitarbeiter des Straßendienstes der Gemeinde alle "Hände" voll zu tun um dem Dauerschneefall Herr zu werden.
Und wer glaubt dass wäre ein einfacher Job weil man ja "nur " im Auto sitzt und herum fährt, der täuscht sich aber gewaltig!
Denn es gibt leider genügend Einwohner, die glauben dass die "Winterdienstler" überall gleichzeitig sein können und natürlich hätten doch gerade SIE ein Anrecht auf geräumte Straßen und gleich bei den ersten 5 Flocken bei der Gemeinde anrufen und sich beschweren weil noch kein Räumfahrzeug da war! Dass vielleicht zuerst die Hauptstraßen geräumt werden müssen, soweit denken sie nicht und dann gibt's auch noch diejenigen die sich beschweren weil der Schneepflug ausgerechnet bei ihm den Schnee hin schiebt, das hätte man doch auf der anderen Seite machen können. Der Pflug schiebt den Schnee aber nun mal beim rauf fahren auf die eine Seite und beim runter fahren auf die andere Seite.
Am Besten sind aber die, die auf beiden Seiten parken sodass es zu einem Hindernislauf wird, wenn der Schneepflug da durch kommen soll.
Und es sind auch noch unzählige Straßendienstmitarbeiter mit Schaufeln "bewaffnet" und räumen per Hand!
Also zuerst mal nachdenken statt meckern ;-) Und vor Allem froh sein, dass bei uns so schnell geräumt wird und so viele Leute da, mehr oder weniger, Rund um die Uhr, im Einsatz sind!
Hier noch ein Auszug aus einem Gerichtsurteil , da wollte ein Autofahrer die Stadt verklagen weil er Aufgrund der Straßenverhältnisse einen Unfall hatte: (Nicht bei uns in Klosterneuburg)
Städte seien zwar grundsätzlich räum- und streupflichtig, so die Richter. Die Winterpflichten
bestünden jedoch nicht uneingeschränkt, sondern nur im Rahmen des Zumutbaren. Eine
zum Winterdienst verpflichtete Kommune könne gar nicht alle Straßenzüge gleichzeitig räumen!!!
Sie müsse zwangsläufig eine bestimmte Reihenfolge festlegen. Das habe die Stadt in
ihrem Streuplan auch getan. Die getroffene Einteilung sei überdies an sachgerechten Kriterienausgerichtet gewesen: Innerhalb aller gefährlichen und verkehrswichtigen Straßen habe die Stadt noch einmal nach deren Verkehrsbedeutung und ihrem Verkehrsaufkommen differenziert. Die Klage hatte keinen Erfolg.
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