Die verlorene Ehre der Eva Glawischnig
Wegen eines Facebook-Eintrages mit beleidigendem Inhalt stand ein Stockerauer (51) vor dem Medienrichter.
STOCKERAU / KORNEUBURG. Der Privatanklage der Klubobfrau der Grünen, Eva Glawischnig-Piesczek, gegen einen Stockerauer Eisenbieger liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Auf seinem Facebook-Profil teilte er einen Beitrag eines anderen Users, mit dem oben ersichtlichen Foto der Grünen-Chefin.
Auf diesem Foto fanden sich im Stirn- bzw. Halsbereich folgende zwei Textpassagen:
"Schutzsuchende müssen das Recht haben auf Mädchen loszugehen". "Alles andere wäre rassistisch Flüchtlingen gegenüber."
Es kam zu keiner Verurteilung des Eisenbiegers, weil die Parteien einen (in dieser Sonderform des Strafverfahrens möglichen) Vergleich geschlossen haben. Demnach verpflichtete sich der Stockerauer auf seinem Facebook-Account drei Monate lang eine Ehrenerklärung zu veröffentlichen, mit der er die Beleidigungen mit dem Ausdruck des Bedauerns zurückzieht. Die bittere Pille: Er muss rund 5.500 Euro Anwalts- und Gerichtskosten blechen.
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