Ein „Game Over“ für angeblich Vergewaltigte

Verteidiger Christian Werner fuhr für seinen Mandanten einen glatten Freispruch ein.

HAGENBRUNN/KORNEUBURG (mr). Der Stein, der dem Angeklagten bei der Verkündung des Freispruchs vom Herzen fiel, war im Verhandlungssaal förmlich zu hören. Wenngleich die Verfahrensergebnisse einen solchen als sicher erscheinen ließen, mag das Sprichwort „Vor Gericht und auf hoher See befindet man sich in Gottes Hand“ im Angeklagten doch eine gewisse Spannung erzeugt haben.

Die Vorgeschichte
Der aus Hamburg stammende Schüler soll im Februar oder März 2010 eine schottische Mitschülerin (beide besuchten die Danube International School Vienna) in Hagenbrunn vergewaltigt haben. Diesen Vorwurf zeigte die Schottin jedoch erst zehn Monate später an.
Ein reiner Racheakt, behauptete der Angeklagte: „Ich hatte mit ihr eine Liebesbeziehung, die ich im Dezember 2010 beendet habe. Sie wollte sich nicht damit abfinden.“

Zahlreiche Ungereimtheiten
Den Tatzeitpunkt musste die Klägerin korrigieren, weil der Angeklagte zu der zunächst angegebenen Zeit nachweislich in Hamburg war. Auch der Tatort war zweifelhaft: Eine Mitschülerin sagte aus, das angebliche Opfer habe ihr von einer Vergewaltigung in Hamburg (schlappe 1.000 km von Hagenbrunn entfernt) erzählt.
Nach dem Vorfall unternahmen die Schottin und der Hamburger gemeinsame Reise, belegt durch Zeugenaussagen und ein Kussfoto auf einer Plattform des Eifelturms. Eine E-Mail, 15 Minuten vor der Anzeige der vermeintlichen Vergewaltigung abgeschickt, mit der Ankündigung „Let the game begin“ sorgte ebenso für gehörige Verwirrung.
Game Over
Nachdem selbst Staatsanwältin Gudrun Bischof im Schlussplädoyer die Schöffen auf die vielen Ungereimtheiten hingewiesen hatte, brachte es Verteidiger Christian Werner auf den Punkt. Sein Ausspruch „Game Over“ war an die Adresse der Schottin gerichtet.
Nach bemerkenswert kurzer Beratung verkündete der vorsitzende Richter Franz Furtner den erlösenden Freispruch. „Keine tatsächlich Vergewaltigte geht danach eine Liebesbeziehung mit dem Peiniger ein und reist mit ihm durch halb Europa. Das ist doch absurd!“
Die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht.

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