Ex droht, ein Sex-Video in Facebook zu veröffentlichen
BEZIRK KORNEUBURG. Ein 42-Jähriger musste sich kürzlich wegen gefährlicher Drohung vor dem Korneuburger Strafrichter Manfred Hohenecker verantworten.
Vorauszuschicken ist, dass der im Bezirk wohnhafte technische Angestellte im Herbst vorigen Jahres wegen sexuellen Missbrauchs einer im Tatzeitraum zwischen zehn und zwölf Jahren alten Nachbarstochter zu einer zweijährigen, unbedingten Haftstrafe verurteilt worden war (die Bezirksblätter berichteten darüber in der Nr. 38 des Vorjahres).
Diese Verurteilung war Anlass dafür, dass die Mutter einer gemeinsamen, unmündigen Tochter dem Angeklagten die weitere Ausübung des Besuchsrechtes untersagte.
Darob erbost, schickte der Angeklagte per SMS seiner Ex einen Teil eines Videos, auf dem beide Darsteller eines Sex-Videos waren. Im begleitenden Text kündigte er an, dass das vollständige Video demnächst in Facebook zu sehen sei.
Die Beteuerung des Mannes, er hätte die Ankündigung nie verwirklicht, weil ja auch er im Video zu sehen sei, ließ der Richter nicht gelten und verlängerte seinen Aufenthalt hinter Gittern um zwei Monate. Bei Redaktionsschluss war das Urteil rechtskräftig.
Autor: Michael Rath
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