Gerichtsvollzieher von Amtsmissbrauch freigesprochen
Als „grenzwertig“ bezeichnete die St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer das Verhalten eines Gerichtsvollziehers aus dem Weinviertel, dem die Staatsanwaltschaft das Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt zur Last legte.
Laut Anklage habe es der 59-Jährige in 45 Exekutionsfällen verabsäumt, sich im Bundesministerium für Inneres zu erkundigen, ob und welche Fahrzeuge auf den jeweiligen Schuldner zugelassen sind. Die daher nicht gepfändeten Fahrzeuge – 21 PKWs, 7 LKWs, sowie Motorrad und Anhänger – hätten somit die Begleichung der Forderungen zahlreicher Gläubiger, zu denen vorwiegend diverse Gebietskrankenkassen in ganz Österreich gehören, um rund 80.000 Euro geschmälert beziehungsweise verzögert.
Freispruch
Die Verantwortung des Beschuldigten stand auf wackeligen Beinen. Die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Zulassungsdatei hätte er schon auf Grund seiner Ausbildung wissen müssen, argumentierte Staatsanwältin Kathrin Bauer und widersprach damit der ursprünglichen Behauptung des Angeklagten, davon nichts gewusst zu haben.
„Das Verbrechen des Amtsmissbrauchs ist nicht erfüllt“, resümierte Wais-Pfeffer zum Schluss mit der Begründung, dass es eine Ermessensentscheidung des Gerichtsvollziehers sei, in die Zulassungsdatei Einsicht zu nehmen.
Damit war der 59-Jährige vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freizusprechen. Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin vorerst keine Erklärung abgab.
Artikel: Ilse Probst
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