Verkehrsstrafen werden teurer
Handy am Steuer kostet ab 1. Mai 100 Euro
Autofahrer aufgepasst: mit 1. Mai treten nun Teile der 41. Novelle des Kraftfahrgesetztes in Kraft. Und das bedeutet: bestimmte Strafen werden teurer – für "Handy am Steuer" muss man nun etwa doppelt so tief ins Geldbörsl greifen.
NIEDERÖSTERREICH. Gilt ab 1. Mai 2023 das neue Kraftfahrgesetzes, wird so manche Geldstrafe höher. Davon sind etwa "Handy am Steuer" oder Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht betroffen.
"Das Organmandat bei Verwendung eines Handys am Steuer ohne Freisprecheinrichtung kostet dann 100 statt wie bisher 50 Euro",
erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Zudem sind bei einer Anzeige – vor allem bei Strafen, die durch Fotos von Abstands- oder Geschwindigkeitsmessungen veranlasst werden – Strafen von bis zu 140 Euro möglich. Hoffer warnt zugleich: "Nicht zu vernachlässigen: auch andere ’Nebentätigkeiten’ beim Fahren können ablenken und erhöhen damit die Unfallgefahr." Und es ist genau diese Ablenkung, die zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr zählt.
Sicherheit "kostet" 15 Euro mehr
Ein Verstoß gegen die Plicht, einen Sicherheitsgurt im Auto oder einen Sturzhelm auf Motorrädern oder Mopeds zu verwenden, kostet als Organmandat an Ort und Stelle ab 1. Mai 50 statt bisher 35 Euro – eine Anzeige bis zu 100 Euro. "Zusätzlich drohen, wie bisher, zivil- und strafrechtliche Folgen, wie beispielsweise Nachteile bei Schadenersatzansprüchen oder bei Versicherungsleistungen", weiß Jurist Hoffer, der abschließend festhält:
"Im Sinne einer Erhöhung der Verkehrssicherheit werden immer wieder Strafen erhöht. Strafdrohungen wirken aber – nahezu unabhängig von der Höhe – nur, wenn man aufgrund entsprechend dichter Kontrolle durch die Exekutive mit einer Beanstandung rechnen muss."
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