Rita Nitsch vor Gericht: 290.000 Euro Strafe
Das Verfahren gegen die Gattin von Hermann Nitsch wegen hinterzogener Abgaben dauerte 30 Minuten.
PRINZENDORF/KORNEUBURG (mr). Völlig unspektakulär ging das Finanzstrafverfahren gegen Rita Nitsch im Landesgericht Korneuburg über die Bühne.
Wie berichtet, führte ein Einbruch im Schloss Prinzendorf im Jahr 2013 zu einer Anzeige des für die Aufklärung engagierten Privatdetektivs. Er sei dahin informiert worden, dass aus dem aufgebrochenen Safe nicht bloß die der Polizei bekanntgegebenen 400.000 Euro Bargeld gestohlen wurden, sondern 1,3 Millionen Euro.
Einer Hausdurchsuchung folgte eine Anzeige gegen Hermann und Rita Nitsch wegen Abgabenhinterziehung von 960.000 Euro Einkommens- und Umsatzsteuer.
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg ließ jedoch den Steuerschuldner selbst ungeschoren und klagte nur seine Gattin wegen Abgabenhinterziehung an.
Sie hatte bereits im Vorverfahren behauptet, jahrelang Exponate ihres Mannes ohne dessen Wissen "Frei ab Schloss" bzw. "Frei ab Museum" verkauft und die erzielten Erlöse nicht in die Steuerklärungen aufgenommen zu haben. Ihr steuerpflichtiger Ehemann habe sich nur um die Produktion seiner Exponate, nicht hingegen um den Vertrieb und die Buchhaltung gekümmert.
Da keine Zeugen vernommen wurden, fiel das Urteil bereits 30 Minuten nach Verhandlungsbeginn: 290.000 Euro Geldstrafe, im Nichteinbringungsfall neun Monate Ersatzfreiheitsstrafe. Nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt und der Vertreter der Finanz nahmen Bedenkzeit in Anspruch.
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