Herbstzeit ist Erntezeit
Das bedeutet viel und harte Arbeit auf den heimischen Feldern.
BEZIRK KORNEUBURG. Zahlreiche Betriebe holen sich Unterstützung durch ausländische Erntehelfer. Was dabei zu beachten ist, erklärt Bernhard Rauner, Service-Center-Leiter der NÖGKK in Korneuburg: "Wer Erntehelfer aus Drittstaaten beschäftigen will, muss eine Bewilligung beim AMS beantragen. Denn Erntehelfer sind laut Gesetz Fremde, die zur sichtvermerksfreien Einreise berechtigt sind und denen eine Beschäftigungsbewilligung von höchsten sechs Wochen erteilt wird."
Aus Sicht der Sozialversicherung gelten derartige Erntehelfer als Dienstnehmer, sie sind kranken-, unfall- und arbeitslosenversichert, jedoch von der Pensionsverischerungausgenommen.
Arbeitsmarktöffnung
"Durch die Öffnung des Arbeitsmarktes in den letzten Jahren gilt für Arbeitnehmer aus Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit", erklärt Rauner. Folglich ist für Erntehelfer aus diesen Ländern keine Bewilligung mehr notwendig. Diese müssen, wie österreichische Erntehelfer, entweder als landwirtschaftliche Hilfsarbeiter oder im gewerblichen Bereich als Arbeiter vollversichert werden.
"Als pensionsversicherungsfreie Erntehelfer können lediglich Personen aus Kroatien und Staatsangehörige von Drittstaaten angemeldet werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden", so Rauner. Neben einer Beschäftigungsbewilligung vom AMS ist das Beschäftigungsausmaß entscheidend. Dieses muss mindestens durchgehend 20 Wochenstunden betragen. Außerdem muss das monatliche Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze von heuer 425,70 Euro liegen. Andernfalls ist der Erntehelfer als geringfügig Beschäftigter zur Unfallversicherung anzumelden und das AMS zu informieren.
Alle Infos und Tipps für Dienstgeber gibt es bei NÖ Gebietskrankenkasse unter der Dienstgeberhotline: 050899-7100.
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