Stockerauer (21) überließ Cannabis an Minderjährige
Der Strafantrag wirft dem Stockerauer vor, Ende Mai im Umfeld der Hauptschule West an eine damals 15-Jährige Cannabis verkauft zu haben.
Der Beschäftigungslose gab zu, der jungen Frau insgesamt 4 Gramm Cannabiskraut um 40 Euro "vercheckt" zu haben. Allerdings sei er von der bereits eingetretenen Volljährigkeit seiner Abnehmerin überzeugt gewesen.
Nach Vernehmung der 15-Jährigen meinte der Verhandlungsrichter, diese Schutzbehauptung sei im Hinblick auf ihr Aussehen und Auftreten völlig unglaubwürdig. "Wir wollen aber bei vier Gramm die Kirche im Dorf lassen", meinte der Herr Rat und verurteilte den bislang Unbescholtenen zu einer (in der Strafregisterauskunft nur für Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft ersichtlichen) zweimonatigen Haftstrafe, deren Vollzug er zudem für drei Jahre Probezeit zur Bewährung aussetzte.
Artikel & Fotos: Michael Rath
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.