Der Fall Hrubesch – Korruptionsskandal im schwarzen Niederösterreich rund um die HLF-Krems-Direktorenbestellung.

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„In Niederösterreich kannst als Roter Bundeskanzler werden, sonst aber nichts, nicht einmal Straßenwärter oder Portier.“ Ein regionaler Volksmund, der wohl noch vielmehr auf FPÖ-nahe Personen zutrifft, die sich um einen öffentlichen Posten bewerben. Paradefall: die HLF-Professorin Martine Hrubesch, eine Französin, die während eines Auslandsstudiums in England ihren jetzigen Mann Christian Hrubesch kennenlernte, der sich vor allem in den 90ern als blauer Landtags- und Kremser Gemeinderatsabgeordneter in der immer größer werdende freiheitlichen Bewegung profilierte.

2003 bewarb sich die Französisch- und Italienisch-Professorin Martine Hrubesch in der renommierten Kremser Tourismusschule um den Posten der Direktorin, wo sie nach einem Hearing auch in den Dreiervorschlag gemeinsam mit Dr. Kurzbauer und Mag. Böhm aufgenommen wurde. Ohne nähere Begründung ging damals Mag. Böhm als Sieger hervor, der von 2004 bis 2010 die HLF Krems leitete. Wie es damals im Pröll´schen Postenschacher- und Freunderlwirtschaftsparadies Niederösterreich wirklich ging, belegt eine eidesstattliche Aussage von Dr. Evelyn Mayer, der Direktorin der HBLA in Biedermannsdorf (und Frau des Juridicum-Dekans DDr. Heinz Mayer).

So habe die Landesschulinspektorin Mag. Ronniger ihr gegenüber in einem persönlichen Gespräch folgendes geäußert: „Shorty (Anm.: Spitzname für Dr. Kurzbauer) ist beim Hearing durchgefallen. Jetzt müssen wir den Böhm zum Direktor machen. Weil sonst wird es die Hrubesch – die Blaue. So was kann man doch nicht machen.“ Dasselbe stellten auch die Höchstgerichte und die Bundesgleichbehandlungskommission fest: Hrubesch sei wegen ihres Geschlechts und wegen der FPÖ-Tätigkeit ihres Mannes, also wegen ihrer politischen Weltanschauung, bei der Postenbewerbung diskriminiert worden. So seien u.a. ihre Zusatzqualifikationen (ein Zweitstudium an der Donauuniversität Krems und die Leitung des Französischen Kulturinstituts) bei der Entscheidung überhaupt nicht berücksichtigt worden.

Bei einer neuerlichen Besetzung des Postens 2010 – nachdem das Unterrichtsministerium und der Landesschulrat das Verfahren jahrelang verzögert hatten - ging Dr. Kurzbauer, der nunmehrige Direktor der HLF, als Sieger hervor. Auch hier ortete der VwGH eine Diskriminierung aufgrund mangelnder Chancengleichheit bei einer vorgenommenen Potentialanalyse und einen Formalfehler (da Kurzbauer gegen die damalige Ernennung Böhms nicht berufen hatte). Eine neue Entscheidung, die sich an der Faktenlage im Zeitpunkt des Berufungsverfahrens 2004 orientiert, dürfte in den nächsten Wochen fallen. Hrubesch, die dieses Thema gemeinsam mit der Volksanwältin Terezija Stojsits im ORF-„Bürgeranwalt“ (ohne feiger Teilnahme ihrer „Gegner“) vorbrachte, gilt hier trotz diverser (gesteuerter ?) Unterschriftenaktionen für Kurzbauer als Favoritin. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass sich der unerträgliche schwarze Machtblock im letzten ÖVP-Kernland NÖ wieder einen illegalen Trick einfallen lässt.

Ein Bundesland, wo Postenschacher und Korruption hinsichtlich Berühmtheit schon den Wein und die blaue Donau hinter sich lassen: Freunderlwirtschaft beim ORF-Pröll-Funk in St. Pölten, schwarze Günstlingspolitik bei der Polizei, Nepotismus im Magistrat Krems, die legendären (verjährten) Strasser-E-Mails, die protegierte Skylink-Versagertruppe,... In diesem Sinne sollte ein letztwöchiger Vorschlag des grünen Aufdeckers und Nationalratsabgeordneten Peter Pilz aufgegriffen werden. Illegale Postenbesetzungen aufgrund von Parteibuchwirtschaft sollen in das StGB aufgenommen werden und gerichtlich strafbar sein. Ob dann die niederösterreichische ÖVP überhaupt noch ein vollständiges Landesregierungs- oder Landtagsteam zusammenstellen kann (weil der Rest hinter schwedischen Gardinen sitzt oder sein Mandat verloren hat), bleibt wohl mehr als fraglich. Das sollte aber unsere letzte Sorge sein...

http://oliverplischek.jimdo.com/

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