Sind niederösterreichische Vierzehnjährige reifer als steirische?
"Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend setzt sich für eine Vereinheitlichung des Jugendschutzes ein."
So steht es auf der Homepage Reinhold Mitterlehners Bundesministerium zu lesen. Zurzeit gibt es statt eines einzigen, für alle Bundesländer gültigen Gesetzes, neun verschiedene. So kommt es, dass man in Niederösterreich schon mit 14 Jahren bis um 1 Uhr fortgehen darf, während man als gleichaltriger Jugendlicher in der Steiermark schon um 23 Uhr zu Hause sein muss. Das wirft natürlich Fragen auf: Wieso sollen Jugendliche in einem kleinen Staat wie Österreich unterschiedlichen Gesetzen unterliegen? Sind niederösterreichische Vierzehnjährige- um bei dem konkreten Beispiel zu bleiben- reifer als steirische; sodass sie länger ausbleiben dürfen? Aber es geht noch weiter: Kärnten und Vorarlberg ist das Autostoppen ab dem vollendeten 14., in der Steiermark erst ab dem 15. Lebensjahr erlaubt. Ein dreizehnjähriges Mädchen will alleine in einer Jugendherberge übernachten? Kein Problem- wenn es in Niederösterreich, Wien oder im Burgenland wohnt. Lebt das Mädchen allerdings in einem der anderen Bundesländer, hätte es wohl Pech gehabt, denn dort ist das alleinige Übernachten in Hotels und Jugendherbergen frühestens ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gestattet. Die Liste an Differenzen ließe sich noch lange fortführen.
Kam die Forderung früher nur von Vereinen und Vorfeldorganisationen wie der "Sozialialistischen Jugend", wurde sie seit geraumer Zeit auch in den obersten Reihen der österreichischen Politik laut: Ein bundesweit einheitliches Jugendschutzgesetz muss her! Wie zu Beginn erwähnt, zeigte sich der zuständige Bundeswirtschafts- , Familien- und Jugendminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) bisher initiativ in Richtung eines, für alle Bundesländer gültigen Gesetzes.
Doch nach neuesten Medienberichten, hat er seine Bestrebungen nun aufgegeben. In einem Interview für die Vorarlberger Nachrichten meinte Mitterlehner, das Thema sei nun "ad acta gelegt" worden. Und das, obwohl man letztes Jahr angeblich fast zu einer Einigung mit den Bundesländern gekommen sei. Doch wie bei so vielen anderen Agenda- wie zum Beispiel der Zuständigkeit für die Lehrer und das Schulsystem- zeigt sich der Föderalismus als großes Hindernis. Zur Zeit gibt es Probleme mit Kärnten und Vorarlberg: Diese seien zwar prinzipiell offen für eine Vereinheitlichung des Jugendschutzgesetzes, allerdings nur unter der Bedingung, dass es nicht liberaler gestaltet wird, als dies in den beiden Ländern zurzeit der Fall sei. Vor allem beim Thema "Ausgehen" pochen Vorarlberg (ÖVP-geführt) und Kärnten (FPK-geführt) auf restriktive Regelungen.
Kritik musste sich Mitterlehner von Seiten der Opposition anhören. Er sei "völlig gescheitert" und habe "kapituliert" schreibt eine enttäuschte Grüne auf der Homepage der Partei. Spott gab es vom BZÖ: "Der Jugendminister sieht dabei sehr alt aus." Doch auch die blockierenden Bundesländer Kärnten und Vorarlberg ernteten Kritik und zwar von der Bundesjugendvertretung, die für neun unterschiedlicher Gesetzgebungen und die Blockadehaltung der beiden Länder kein Verständnis zeigt.
Ein einheitliches Jugendschutzgesetz- es bleibt also in weiter Ferne.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.