"Neuer Selbstständiger" in Niederösterreich
Arbeiten ohne Gewerbeanmeldung – Ist das möglich?

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In Niederösterreich, wie in ganz Österreich, müssen die meisten Selbstständigen ein Gewerbe anmelden, sobald sie regelmäßig Produkte oder Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten. Das betrifft viele Berufe im Handel, Handwerk und Dienstleistungsbereich. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Berufe, die als freiberuflich gelten und keine Gewerbeanmeldung erfordern.
Freiberufliche Tätigkeiten umfassen Berufe, die eine individuelle, kreative, wissenschaftliche oder beratende Leistung darstellen. Dazu zählen beispielsweise Ärzte, Journalisten, Künstler, Lehrer oder Dolmetscher. Diese Berufe unterliegen besonderen Regelungen.
Vorab klären
Wichtig ist jedoch, vorab genau zu klären, ob die eigene Tätigkeit tatsächlich als freiberuflich eingestuft wird. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine Beratung bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich, beim Gründungsagentur "Riz up" des Landes Niederösterreich oder dem zuständigen Finanzamt.
Neuer Selbstständiger und Kleinunternehmerregelung
Ohne Gewerbeanmeldung arbeiten zu können wird als "Neuer Selbstständiger" bezeichnet, solange die Tätigkeit als freiberuflich gilt.
Kleinunternehmer sind Unternehmer, deren Jahresumsatz 35.000 Euro jährlich nicht überschreitet. Diese Unternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, d.h. sie führen von den Einnahmen keine Umsatzsteuer ab, dürfen aber auch keine Vorsteuern geltend machen.
Somit können "Neue Selbstständige "auch gleichzeitig Kleinunternehmer sein!
Ein weiterer wichtiger Punkt
Die Sozialversicherungsbeiträge (SVS) richten sich nach dem Gewinn vor Steuer. Das bedeutet, dass der tatsächlichen Gewinn, der erwirtschaftet wird, genau im Auge behalten werden muss, da darauf die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden.
Die SVS-Beiträge fallen an, sobald der Gewinn eine bestimmte Grenze überschreitet - für 2024 ist die Grenze bei € 6.221,88 pro Jahr.
Liegt man darunter, zahlt man als "Neuer Selbstständiger" weder Sozialversicherung noch Steuer. Eine Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt ist trotzdem nötig, da ein Formular/Fragebogen (Verf 24) ausgefüllt werden muss.
Nicht zu vergessen
Die Einkommenssteuererklärung!
Diese muss für jedes Jahr bis spätestens 30. Juni des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Hier wird der gesamte Gewinn versteuert, abzüglich aller zulässigen Ausgaben (Laptop, Telefon,..) und Freibeträge. Die rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung ist entscheidend, um mögliche Strafen oder Nachzahlungen zu vermeiden.
Zusammengefasst
Als "Neuer Selbstständiger" ist es also wichtig, diese Punkte gut zu planen:
*Nutzung der Kleinunternehmerregelung (2024 - Jahresumsatz bis zu 35.000 Euro/Netto-Grenze , keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen)
*Gerade als Einzelunternehmer:in zahlt es sich oft aus diese Regelung zu nutzen
*die Berechnung der SVS-Beiträge auf Basis des Gewinns und
*die fristgerechte Abgabe der Einkommenssteuererklärung bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Dies alles ermöglicht es, eine Selbstständigkeit erfolgreich zu starten, allerdings gilt wie in allen Dingen: Wo Licht - da auch Schatten.


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