Anerkennung für Wasserrettung und Rettungshundebrigade
Die Mitglieder der Österreichischen Wasserrettung und der Rettungshundebrigade, aber auch alle anderen freiwilligen Helfer anderer Blaulichtorganisationen opfern unzählige Stunden ihrer Freizeit für den Dienst an der Gemeinschaft. Diese enorme Einsatzbereitschaft verdient größten Respekt, Dank und Anerkennung.
Auf Initiative des zuständigen Sicherheitsreferenten des Landes wurde das Burgenländische Rettungsgesetz um eine Regelung ergänzt, damit die Burgenländische Wasserrettung und die Burgenländische Rettungshundebrigade als besondere Hilfs- und Rettungsdienste anerkannt werden können.
Beide Organisationen sind vereinsmäßig organisiert und landesweit vertreten. Die rechtliche Anerkennung bedeutet unter anderem eine steuerrechtliche und damit finanzielle Besserstellung.
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