Abrisshaus Radetzkystraße
Vermieter muss Dach wiederherstellen
Erfolg für die Mieter der Radetzkystraße 24–26: Sie erhalten per Gerichtsbeschluss ein neues Dach.
LANDSTRASSE. Die Radetzkystraße 24–26: Ein Haus, das seit über einem Jahr für Debatten sorgt. Um die mit 1. Juli 2018 eintretende Baunovelle zu umgehen, wurden in ganz Wien mit Ende Juni noch Häuser abgerissen. So auch in der Radetzkystraße. Doch fertig wurde man damit nicht – mit der Novelle kam der Baustopp.
Seitdem stehen die Mieter ohne Dach da. Trotz vermieteter und bewohnter Wohnungen wurden Dach und Dachstuhl sowie das oberste Geschoß vom Eigentümer gänzlich abgetragen, Fenster im Gangbereich und in unbewohnten Wohnungen ausgebaut. Vor allem im Winter herrschen desaströse Zustände. "Eine Vorgangsweise, die in Wien nicht toleriert wird", so Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ).
Einspruch abgelehnt
Doch das Leid der Mieter soll jetzt mit einem Erfolg vor dem Landesgericht Wien ein Ende haben. Denn dieses bestätigt nun das Urteil: Der Vermieter muss das Dach binnen acht Monaten wiederherstellen. Ansonsten droht die Zwangsverwaltung. "In Wien wird der Schutz der Mieter großgeschrieben. Wir sagen Spekulanten den Kampf an", meint Gaál.
Durch die Intervention der "MieterHilfe" und der Baubehörde musste der Eigentümer bereits vor der nun vorliegenden gerichtlichen Entscheidung eine provisorische Abdichtung des Dachs und der Fenster errichten. Die "MieterHilfe" unterstützte die Mieter in weiterer Folge. "Der Schutz der Mieter und ihrer Rechte stehen bei uns an oberster Stelle", sagt Christian Bartok, Leiter der "MieterHilfe". Neben einer einstweiligen Verfügung wurden beim Bezirksgericht Anträge auf die Wiederherstellung des Daches und den Einbau der Fenster eingebracht.
Bereits mit Beschluss vom 18. Juni wurde dem Hauseigentümer vom Bezirksgericht aufgetragen, die Fenster wieder einzubauen und das Dach wieder zu errichten. Dagegen hatte der Eigentümer berufen. Doch nun steht fest: Der Einspruch wurde abgelehnt. Ein Sieg und Erleichterung für die Mieter. Konkret bedeutet das Urteil, dass das Dach wieder neu errichtet und die in den leerstehenden Wohnungen entfernten Fenster samt Fensterstöcke innerhalb von acht Monaten eingebaut werden müssen. Sollte absehbar sein, dass die Maßnahmen nicht umgesetzt werden, kann eine Zwangsverwaltung beantragt werden. Die Frist läuft bis Juli 2020.
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