Landstraße
Unzulässige Wärme- und Kälteversorgung bei Triiiple-Türmen

Zu dritt ragen sie über Erdberg empor: die Triiiple-Türme in der Schnirchgasse 9-13. | Foto: ZOOM VP
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  • Zu dritt ragen sie über Erdberg empor: die Triiiple-Türme in der Schnirchgasse 9-13.
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In einem Streit über Wärme- und Kälteversorgung wurde kürzlich den Bewohnern der Triiiple-Türme Recht zugesprochen. Der mehrheitlich zum Soravia-Konzern gehörige Bauträger steht nun unter Zugzwang, eine rechtskonforme Vertragssituation zu schaffen.

WIEN/LANDSTRASSE. Zu dritt ragen sie über Erdberg empor: die Triiiple-Türme in der Schnirchgasse 9-13. Doch bereits seit über zwei Jahren trübt ein Rechtsstreit den sonst so tadellosen Ausblick aus den Wolkenkratzern. Dieser wurde kürzlich vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zugunsten der Wohnungseigentümer entschieden.

Gegenstand des Streits sind Wärme- und Kälteversorgungsverträge, die ohne Einwilligung der 150 klagenden Wohnungseigentümer abgeschlossen wurden. Ursprünglich wurde diesen ein Anschluss an das Wiener Fernwärmenetz vertraglich zugesichert.

Flusswärmepumpe statt Fernwärmenetz

Später schloss der Bauträger, der mehrheitlich zum Soravia-Konzern gehört, jedoch eigenmächtig Wärme- und Kälteversorgungsverträge mit der SEM Anlagen GmbH ab. Diese errichtete darauf eine Flusswärmepumpe. Die Pumpe nutzt Wasser aus dem nahegelegenen Donaukanal und gehört ebenfalls zum Soravia-Konzern. Die Käufer der Wohnungen erfuhren dies erst aus den Medien.

Der Nachteil für die Wohnungseigentümer machte sich schnell bemerkbar. Die erste Kostenvorschreibung flatterte ins Haus und wies verbrauchsunabhängige Grundpreise auf, die nach Ansicht der Rechtsvertreter Christian Kirner und Florian Knaipp im Vergleich zu anderen Wohnhochhäusern in Wien „deutlich überhöht“ seien. Bei einer Mindestvertragslaufzeit von 20 Jahren entstünden Mehrkosten in Summe mehrerer Millionen Euro.

Lösungsvorschläge abgeblockt

Bereits Anfang 2022 traten die Wohnungseigentümer mit einem Vorschlag zur Reparatur der überhöhten Preise an den Soravia-Konzern heran. Statt einer außergerichtlichen Lösung erfolgte aber eine weitere Enthüllung. Die Eigentümer erfuhren, dass die im Keller der Türme betriebene und von ihnen mitbezahlte Anlage auch den Austro Tower mit Energie versorgte.

Bereits seit über zwei Jahren trübt ein Rechtsstreit den sonst so tadellosen Ausblick aus den Wolkenkratzern.  | Foto: Soravia
  • Bereits seit über zwei Jahren trübt ein Rechtsstreit den sonst so tadellosen Ausblick aus den Wolkenkratzern.
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Auch dies geschah ohne Konsultieren der Wohnungseigentümer. Die zum Soravia-Konzern gehörende Hausverwaltung Immobilien Management GmbH schloss die entsprechenden Verträge konzernintern ab. Nach weiteren Versuchen der außergerichtlichen Einigung brachten die Bewohner im Dezember 2022 zwei Unterlassungsklagen wegen der rechtswidrigen Versorgung des Austro Towers ein.

Gericht gibt Bewohnern recht

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien in erster Instanz folgte kürzlich in seiner Entscheidung dem Rechtsstandpunkt der Bewohner. Demnach hätte der Soravia-Konzern deren Zustimmung einholen müssen – sowohl zur Nutzung der Heizräume, als auch des Leitungssystems der Türme zur Versorgung anderer Gebäude.

Wird das Urteil rechtskräftig, können die Kläger dem benachbarten Austro Tower, zu dessen Hauptmietern auch der Soravia-Konzern zählt, die Wärme- und Kälteversorgung abdrehen. So steht der Konzern unter Zugzwang, eine rechtskonforme Vertragssituation zu schaffen. Die Kläger zeigen sich laut ihrer Anwälte zu bisher ausgebliebenen konstruktiven Gesprächen bereit.

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