Wirbel um Covid-Vorwurf bei UVP-Verhandlung in Frantschach

Foto: Fabio Balbi - stock.adobe.com

Nachdem Vorwürfe laut wurden, die "Abt. 7 – Tourismus, Wirtschaft und Mobilität" des Amtes der Kärntner Landesregierung hätte die UVP-Verhandlung zum Windpark Bärofen am 20. Oktober im Festsaal Frantschach nicht covid-19-gerecht durchgeführt und dadurch die Infektion eines Teilnehmers in Kauf genommen, wehrt sich nun das Land.

Die Vorwürfe, die Robert Gritsch, Sprecher der Bürgerinitiative für ein windradfreies Lavanttal, gegen die Abteilung 7 des Amtes der Kärntner Landesregierung erhebt, wiegen schwer. Die Veranstaltung wäre über die Bühne gegangen ohne die gesetzlichen Covid-19-Vorschriften einzuhalten. „Es wurde eindeutig gegen Bestimmungen des Covid-19-Begleitgesetzes verstoßen und die Verhandlung hätte unter den Vorgaben gültiger gesetzlicher Bestimmungen abgehalten werden sollen“, schrieb Gritsch in einer Sachverhaltsdarstellung.

Zu wenig gelüftet?
Konkret geht er Gritsch unter anderem auf die Pausen bzw. Unterbrechungen zur Belüftung ein: „Die letzte Verhandlungsunterbrechung der mitsamt dem Einlass zwölfstündigen Verhandlung wurde zwischen 18:20 Uhr und 18:45 Uhr gewährt. Die Verhandlung endete um 21:15 Uhr, d.h. es wurde zweieinhalb Stunden ohne Lüftung weiterverhandelt und gem. Verhandlungsniederschrift wurden überhaupt nur zwei Pausen vorgesehen!“

Infektion und Symptome
Acht Tage nach der Verhandlung im Festsaal Frantschach sei bei Gritsch erstmals Fieber aufgetreten, am 7. November kam ein positives Testergebnis und die BH Wolfsberg ordnete eine 10-tägige Quarantäne an (wir berichteten). Nun fordert Gritsch eine Erhebung, ob noch andere Beteiligte in der Folge erkrankt seien.

Präventionsonzept
Auf Nachfrage hat Albert Kreiner von der Abteilung 7 des Amtes der Kärntner Landesregierung in einem umfassenden Statement Stellung zu den Vorwürfen bezogen. In dem mehrseitigen Dokument heißt es unter anderem, dass alle zum damaligen Zeitpunkt geltenden Bestimmungen eingehalten wurden. Mehr noch wurde von der Abt. 7 sogar ein Präventionskonzept ausgearbeitet, welches über die rechtlichen Vorgaben für die Behördenverhandlungen hinausging. Es folgt eine detaillierte Beschreibung der getroffenen Maßnahmen, von der Eingangskontrolle mit Fiebermessung über kostenfreie MNS-Masken bis hin zu einem Bestuhlungskonzept und einem definierten Prozedere für die Sprecher.

Nur mehr die Hälfte anwesend
Auch auf die Belüftung geht er ein: „Während der Verhandlung wurde ca. alle zwei Stunden eine Belüftungspause für die Frischluftzufuhr im Saal mit der Öffnung der Türen auch in das Freie  durchgeführt. Einzige Ausnahme war der letzte Abschnitt der Verhandlung, wo der Intervall länger war, da nur mehr lediglich die Hälfte der Teilnehmer*innen anwesend war.“

Amtsärztin bestätigt
Und: „Die Einschätzung, dass völlig ausreichende Maßnahmen getroffen wurden und auch während der Verhandlungszeit strikt eingehalten wurden, wurde von der Amtsärztin  der BH Wolfsberg am Schluss der Verhandlung öffentlich gegenüber allen Teilnehmer*innen getroffen, da sie während der Verhandlungszeit anwesend war und wird von der Amtsärztin der BH Wolfsberg, Dr. Hipfl neuerlich nach Rücksprache und auch schriftlich am 25.11.2020 bestätigt und zusätzlich mitgeteilt, dass die Behörde alles im menschlichen Ermessen unternommen habe, um eine Ansteckung zu verhindern.“

Zweifel an Aussagen
An den Ausführungen von Robert Gritsch hegt Kreiner Zweifel: „Nach herrschender Ansicht erscheint eine Inkubationszeit von acht Tagen (!) bis zum Auftreten der ersten Symptome zumindest als hinterfragenswert, wie auch die Übermittlung der Sachverhaltsdarstellung an die UVP-Behörde beinahe 14 Tage nach Beendigung der Quarantäne.“ Ferner merkt man an, dass es bei der UVP-Verhandlung zu keinen weiteren bekannten Ansteckungen gekommen sei.

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