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Sterbehilfe
Wer hat nicht schon darüber nachgedacht. Wenn ein naher Angehöriger nach einer schweren Krankheit gestorben ist. In einer stillen Minute überlegt man, dass man so nicht enden möchte. Das es doch gut wäre wenn man Sterbehilfe in Anspruch nehmen kann.
Im Dezember 2020 hat der Verfassungsgerichtshof die bisherige Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid für verfassungswidrig erklärt. Seit 1. Jänner 2022 gilt das Sterbeverfügungsgesetz, welches die rechtlichen Voraussetzungen für den assistierenden Suizid regelt (Bundesministerium für Justiz). Jetzt haben wir Anfang 2023 und schauen uns an was sich im letzten Jahr alles getan hat.
Voraussetzung
Die Sterbeverfügung gilt als Nachweis darüber, dass sich jemand aus eigenem, dauerhaften Entschluss für die Möglichkeit des assistierten Suizids entschieden hat. Das heißt, diese Verfügung kann nur persönlich errichtet werden – keine Vertretung durch eine andere Personen ist möglich.
Eine Sterbeverfügung kann jede dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Person errichten, die volljährig und entscheidungsfähig ist. Und wenn der Zustand dieser Person als nicht abwendbares Leiden empfunden wird. Das heißt, dass diese Person die Bedeutung und die Folgen ihrer Entscheidung versteht und dementsprechend handeln kann. Minderjährige können keinen Sterbeverfügung errichten.
Diese Artikel wurde am 1.2.2023 veröffentlicht. Weiterlesen und noch mehr zum Nachlesen finden Sie auf www.49plus.at
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